Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen
zuverlässiger Brandschutz für Ihre Werte
regelmäßige Prüfungen von Brandmeldeanlagen
Durch eine regelmäßige Prüfung von Brandmeldeanlagen (BMA) wird sichergesellt, dass im Brandfall die volle Funktionsfähigkeit gegeben und eine frühzeitige Alarmierung im Gebäude sichergestellt ist.
Für die regelmäßige Prüfung von Brandmeldeanlagen sind verschiedene Maßnahmen und Intervalle vorgesehen. Der Betreiber des Gebäudes trägt nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 die Verantwortung dafür, dass die Prüfungen durchgeführt und die Prüffristen eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung drohen der Entzug der Betriebserlaubnis sowie im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes, strafrechtliche Maßnahmen und Schadenersatzansprüche.
Als Fachbetrieb für Brandmeldetechnik informieren wir Sie über die notwendigen Prüfungen und Intervalle nach DIN 14675 / DIN VDE 0833 und unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten.
Mehr Infos zu regelmäßigen Prüfungen
Unsere Datenschutzerklärung und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier zum nachlesen.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und Expertise in der zuverlässigen Betreuung von Brandmeldeanlagen. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen mit unserem Service-Team zur Seite.
zertifizierter Fachbetrieb nach DIN 14675
professionelle Instandhaltung und Betreuung zur Wahrung Ihrer Betriebssicherheit
Sichere Umsetzung von Brandschutzauflagen zur Wahrung Ihrer Betriebserlaubnis
Installation, Planung und Instandhaltung aus einer Hand
persönliche Betreuung von der Anfrage bis zur Instandhaltung
zugesagt kurze Reaktionszeiten und 24/7-Notdienst für Service-Vertragskunden
Vierteljährliche Inspektion
Die Inspektion der Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 wird vier Mal im Jahr bzw. je Quartal durchgeführt. Bei der Inspektion der Brandmeldeanlage werde die Komponenten auf Verschmutzungen und Beschädigungen überprüft und geprüft, ob bauliche Veränderungen oder Änderungen an der Umgebungssituation bzw. dem Gebäude das Brandschutzkonzept stören.
Vierteljährliche Begehung
Ein Mal im Quartal hat eine Sichtprüfung der Brandmeldeanlage stattzufinden. Diese Begehung kann durch eine unterwiesene Person, z.B. ein Vertreter des Betreibers, oder durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Die Begehung ist im Betriebsbuch zu dokumentieren.
Jährliche Prüfung
Die jährliche Prüfung der Brandmeldeanlage nach DIN 14675 umfasst insbesondere die Überprüfung der Komponenten, Melder und Anzeigen auf Verschmutzungen und Beschädigungen, einen Test der Alarmierungseinrichtungen sowie der Ansteuerung weiterer Brandschutzeinrichtungen und der Energieversorgung (inkl. Notstrom). Die Prüfung muss von einer sachkundige Person – i.d.R. Mitarbeiter eines Fachbetriebs – durchgeführt werden.
Wiederkehrende Prüfung durch externe Prüfsachverständige nach 3 Jahren
Im 3-jahres-Zyklus, ggf. auch früher, steht die wiederkehrende Prüfung durch einen externen Prüfsachverständigen an. SITRONIC-Sievers begleitet diese Prüfungen auf Wunsch, sodass alle Fragen des Prüfers schnell geklärt sind und Ihre Betriebsgenehmigung .
Rauchmeldertausch nach 8 Jahren
Brandmelder unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess und verschmutzen zunehmend durch Umgebungseinflüsse wie Staub. Um im Brandfall dennoch eine frühzeitige Alarmierung sicherzustellen, fordert die DIN 14675 den regelmäßigen Austausch von Brandmeldern. Nur funktionstüchtige Melder detektieren zuverlässig Brände, weshalb der Meldertausch Pflicht ist.
Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibrierung sind spätestens alle 8 Jahre auszutauschen, Rauchmelder ohne Kompensation oder Kalibrierung bereits nach 5 Jahren. Für Wärmemelder und Handfeuermelder besteht hingegen keine Austauschpflicht.
Alarmdienstleistungen