Münster & Iserlohn

Regelmäßige Prüfungen von Brandmeldeanlagen

Durch Wartung und Inspektion: zuverlässiger Brandschutz für Ihre Werte

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Durch eine regelmäßige Prüfung von Brandmeldeanlagen (BMA) wird sichergestellt, dass im Brandfall die volle Funktionsfähigkeit gegeben und eine frühzeitige Alarmierung im Gebäude sichergestellt ist. Für die regelmäßige Prüfung von Brandmeldeanlagen sind verschiedene Maßnahmen und Intervalle vorgesehen. Der Betreiber des Gebäudes trägt nach der Norm DIN 14675 und der Anwendungsregel DIN VDE 0833 die Verantwortung dafür, dass die Prüfungen durchgeführt und die Prüffristen eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung drohen nicht nur der Entzug der Betriebserlaubnis, sondern auch im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes, strafrechtliche Maßnahmen und Schadenersatzansprüche.

Als Fachbetrieb für Brandmeldetechnik informieren wir Sie über die notwendigen Prüfungen und Intervalle nach DIN 14675 / DIN VDE 0833 und unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten.

Mehr Infos zu regelmäßigen Prüfungen

Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier zum nachlesen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und Expertise in der zuverlässigen Betreuung von Brandmeldeanlagen. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen mit unserem Service-Team zur Seite.

  • Zertifizierter Fachbetrieb nach DIN 14675
  • Professionelle Instandhaltung und Betreuung zur Wahrung Ihrer Betriebssicherheit
  • Sichere Umsetzung von Brandschutzauflagen zur Wahrung Ihrer Betriebserlaubnis
  • Installation, Planung und Instandhaltung aus einer Hand
  • Persoenliche Betreuung von der Anfrage bis zur Instandhaltung
  • Zugesagte kurze Reaktionszeiten und 24/7-Notdienst fuer Service-Vertragskunden

Vierteljährliche Inspektion

Die Inspektion der Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 wird vier Mal im Jahr bzw. je Quartal durchgeführt. Bei der Inspektion der Brandmeldeanlage werden die Komponenten auf Verschmutzungen und Beschädigungen überprüft und zudem kontrolliert, ob bauliche Veränderungen oder Änderungen an der Umgebungssituation bzw. dem Gebäude das Brandschutzkonzept stören.

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Inspektion eines Rauchmelders mit einer Prüfstange und einem Melderprüfkopf
Vierteljährliche Begehung einer Brandmeldeanlage

Vierteljährliche Begehung

Ein Mal im Quartal hat eine Sichtprüfung der Brandmeldeanlage stattzufinden. Diese Begehung kann durch eine unterwiesene Person, z.B. ein Vertreter des Betreibers, oder durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Die Begehung ist lückenlos im Betriebsbuch zu dokumentieren.

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Jährliche Prüfung

Die jährliche Prüfung der Brandmeldeanlage nach DIN 14675 umfasst insbesondere die Überprüfung der Komponenten, Melder und Anzeigen auf Verschmutzungen und Beschädigungen, einen Test der Alarmierungseinrichtungen sowie der Ansteuerung weiterer Brandschutzeinrichtungen und der Energieversorgung (inkl. Notstrom). Die Prüfung muss von einer sachkundigen Person – i.d.R. einem speziell geschulten Mitarbeiter eines Fachbetriebs – durchgeführt werden.

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Jährliche Prüfung einer Brandmeldeanlage
Wiederkehrende Prüfung durch Prüfsachverständige

Wiederkehrende Prüfung durch externe Prüfsachverständige nach 3 Jahren

Im 3-Jahres-Zyklus, ggf. auch früher, steht die wiederkehrende Prüfung durch einen externen Prüfsachverständigen an. SITRONIC-Sievers begleitet diese Prüfungen auf Wunsch, sodass alle Fragen des Prüfers schnell geklärt sind und Ihre Betriebsgenehmigung gesichert bleibt.

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Rauchmeldertausch nach 8 Jahren

Tatsächlich unterliegen Brandmelder einem natürlichen Alterungsprozess und verschmutzen zunehmend durch Umgebungseinflüsse wie Staub. Um im Brandfall dennoch eine frühzeitige Alarmierung sicherzustellen, fordert die DIN 14675 den regelmäßigen Austausch von Brandmeldern. Nur funktionstüchtige Melder detektieren zuverlässig Brände, weshalb der Meldertausch Pflicht ist.

Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibrierung sind spätestens alle 8 Jahre auszutauschen, Rauchmelder ohne Kompensation oder Kalibrierung bereits nach 5 Jahren. Für Wärmemelder und Handfeuermelder besteht hingegen keine Austauschpflicht.

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Rauchmeldertausch nach 8 Jahren

Ihre Verantwortung und unsere Unterstützung

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterstreicht in § 4 Ihre Pflichten als Arbeitgeber. Sie fordert, dass Sicherheitseinrichtungen wie Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen. Ein nach DIN 14675 zertifizierter Fachbetrieb kann Sie hierbei maßgeblich unterstützen und entlasten:

Durchführung der Instandhaltung

Wir übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen vierteljährlichen Inspektionen und jährlichen Prüfungen.

Beratung und Aufklärung

Wir informieren Sie über alle Betreiberpflichten und unterstützen Sie bei der Führung des Betriebsbuchs.

Prüfung und Dokumentation

Unsere Experten übernehmen die fachgerechte Inspektion und dokumentieren alle Maßnahmen normgerecht für Ihre Unterlagen.

Häufig gestellte Fragen zur Prüfung von Brandmeldeanlagen

Was wird genau bei der vierteljährlichen Inspektion geprüft?

Bei der vierteljährlichen Inspektion wird eine Sichtprüfung aller Anlagenkomponenten auf Beschädigungen und Verschmutzung durchgeführt. Zudem wird geprüft, ob bauliche oder nutzungsbedingte Änderungen im Gebäude das Brandschutzkonzept beeinträchtigen, zum Beispiel durch neue Wände oder verstellte Melderwege.

Wer darf die jährliche Prüfung durchführen?

Die jährliche, umfassende Prüfung muss von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Diese Qualifikation haben in der Regel nur speziell geschulte Techniker von Fachfirmen, die nach DIN 14675 für die Instandhaltung von Brandmeldeanlagen zertifiziert sind.

Welche Dokumentationspflichten gibt es bei BMA-Prüfungen?

Alle Prüfungen, Inspektionen, Wartungen und Störungen müssen lückenlos in einem Betriebsbuch dokumentiert werden. Dieses dient als rechtsgültiger Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen, dass die Betreiberpflichten erfüllt wurden.

Sie haben weitere Fragen oder benötigen ein Angebot?

Unsere Experten beraten Sie persönlich zu allen Prüfpflichten rund um Ihre Brandmeldeanlage.

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