KRITIS Einrichtungenen Physischer Schutz
Wirtschaftliche und maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte für KRITIS Einrichtungen
Jetzt beraten lassenAls Betreiber einer kritischen Infrastruktur (KRITIS) tragen Sie eine immense Verantwortung für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Mit dem Inkrafttreten des neuen KRITIS-Dachgesetzes rückt dabei der physische Schutz von KRITIS Einrichtungen verstärkt in den Fokus. Diese gesetzlichen Neuregelungen schaffen einen einheitlichen Rahmen und definieren klare Anforderungen an die Resilienz Ihrer Anlagen. Wir, die SITRONIC-Sievers, sind Ihr nach VdS 2311 und DIN 14675 zertifizierter Partner, um diese Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern Ihre Sicherheit auf ein neues Level zu heben. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein wirtschaftliches und maßgeschneidertes Sicherheitskonzept, das exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine Kernaufgabe für Staat und Wirtschaft. Mit dem am 17. März 2026 in Kraft getretenen KRITIS-Dachgesetz hat der Gesetzgeber nun "bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festgelegt".
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Stand: 17.03.2026, zuletzt aufgerufen am 31.03.2026)
Ziel des Gesetzes ist es, die Widerstandsfähigkeit, also die Resilienz, der für die Versorgung der Bevölkerung essenziellen Einrichtungen zu erhöhen.
Dabei verfolgt der Gesetzgeber einen All-Gefahren-Ansatz. Dieser zielt auf den Schutz vor Gefahren aller Art ab, denn kritische Infrastrukturen können durch viele verschiedene Umstände gefährdet werden – „von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen".
Quelle: Bundesministerium des Innern (zuletzt aufgerufen am 31.03.2026)
Für Sie als Betreiber bedeutet dies, dass Sie verpflichtet sind, Ihre Anlagen gegen eine Vielzahl potenzieller Bedrohungen zu wappnen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Paragraf § 13 des KRITIS-Dachgesetzes verpflichtet Sie als Betreiber kritischer Anlagen explizit, "Maßnahmen zur Gewährleistung seiner Resilienz zu treffen". Das Gesetz definiert dabei vier zentrale Ziele, die durch diese Maßnahmen erreicht werden müssen:
- Das Auftreten von Vorfällen zu verhindern.
- Einen angemessenen physischen Schutz von Liegenschaften und kritischen Anlagen zu gewährleisten.
- Auf Vorfälle zu reagieren, sie abzuwehren und ihre negativen Auswirkungen zu begrenzen.
- Nach Vorfällen die zügige Wiederherstellung der kritischen Dienstleistung zu gewährleisten.
Quelle: Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 66, 16. März 2026, § 13 Abs. 1 KRITISDachG
Diese Resilienzpflichten erfordern von Ihnen, verhältnismäßige "technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen zu treffen", wobei der "Stand der Technik" eingehalten werden soll.
Quelle: ebd., § 13 Abs. 2
Genau hier setzen unsere zertifizierten Sicherheitslösungen an, um Ihnen eine gesetzeskonforme und zugleich wirtschaftliche Umsetzung zu ermöglichen.
Physischer Schutz von KRITIS Einrichtungen in der Praxis: Unsere Lösungen
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ist ein ganzheitliches Sicherheitskonzept unerlässlich. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) schlägt eine sinnvolle Strukturierung von physischen Resilienzmaßnahmen vor, die wir in unseren Konzepten aufgreifen und mit modernster Technik umsetzen.
Quelle: BDI Stellungnahme (Stand: 24.01.2024)
Elektronischer Schutz: Das technologische Fundament Ihrer Sicherheit
Moderne elektronische Systeme sind unerlässlich für einen effektiven physischen Schutz von KRITIS Einrichtungen. Sie ermöglichen eine lückenlose Überwachung, eine frühzeitige Detektion von Gefahren und eine schnelle Reaktion im Ernstfall.
Zutrittskontrollsysteme
Steuern und protokollieren Sie präzise, wer wann Zugang zu sensiblen Bereichen erhält. Moderne Systeme ermöglichen die flexible Vergabe und den sofortigen Entzug von Berechtigungen, was eine wesentliche Maßnahme zur Verhinderung von unbefugtem Zutritt darstellt.
Mehr erfahrenEinbruchmeldeanlagen (EMA)
Als VdS-anerkannter Fachbetrieb planen und installieren wir Einbruchmeldeanlagen nach höchsten Sicherheitsstandards. Diese detektieren unerlaubte Eindringversuche zuverlässig und alarmieren umgehend, sodass Sie oder eine hilfeleistende Stelle schnell reagieren können. Die Einhaltung der VdS-Richtlinien stellt dabei sicher, dass Sie dem geforderten Stand der Technik entsprechen.
Mehr erfahrenBrandmeldeanlagen (BMA)
Brände stellen eine existenzielle Bedrohung dar. Als nach DIN 14675 zertifizierter Fachbetrieb für Brandmeldeanlagen sorgen wir für einen vorbeugenden Brandschutz, der Leben rettet und Sachwerte schützt. Unsere Anlagen gewährleisten eine frühzeitige Branderkennung und eine schnelle Alarmierung der Feuerwehr.
Mehr erfahrenVideoüberwachung
Intelligente Videoüberwachung dient nicht nur der Aufklärung von Vorfällen, sondern wirkt bereits präventiv. Moderne, KI-gestützte Systeme können Anomalien automatisch erkennen, auf potenzielle Gefahren hinweisen und so die Reaktionszeiten erheblich verkürzen. Sie sind ein entscheidendes Instrument zur Überwachung der Umgebung, wie es auch das Gesetz vorsieht.
Mehr erfahrenMechanischer Schutz: Die erste Barriere gegen unbefugten Zutritt
Mechanische Sicherungen wie Zäune, Tore, Mauern oder Türen mit erhöhter Widerstandsklasse bilden die physische Basis des Objektschutzes. Allerdings entfalten sie ihre volle Wirkung erst im intelligenten Zusammenspiel mit elektronischen Systemen. Wir erweitern ihre mechanischen Komponenten, indem wir sie beispielsweise mit Sensorik zur Überwachung oder mit Elementen der Zutrittskontrolle verbinden. So entsteht ein mehrstufiges Sicherheitssystem, das Barrieren schafft und deren Überwindung sofort detektiert.
Personeller Schutz: Technologie zur Unterstützung Ihrer Mitarbeiter
Auch der Faktor Mensch ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsstrategie. Unsere technologischen Lösungen sind darauf ausgelegt, Ihr Sicherheitspersonal optimal zu unterstützen und zu entlasten. Automatisierte Alarme, klare Handlungsanweisungen auf Monitoren im Alarmfall und die zentrale Übersicht über alle Systeme ermöglichen es Ihren Mitarbeitern, im Ernstfall schnell und richtig zu handeln.
Besonderer Schutz für Alleinarbeiter durch unsere VdS-zertifizierte Notrufzentrale
In vielen kritischen Infrastrukturen gibt es weitläufige Areale oder Arbeitszeiten, in denen Mitarbeiter allein tätig sind – sei es bei Wartungsarbeiten, Kontrollgängen oder im Schichtbetrieb. Diese Alleinarbeitsplätze bergen besondere Risiken und stellen hohe Anforderungen an das im KRITIS-Dachgesetz geforderte angemessene Sicherheitsmanagement zum Schutz der Mitarbeitenden (§ 13 Abs. 3 Nr. 5 KRITISDachG).
Um die Sicherheit dieser Mitarbeiter zu gewährleisten, bieten wir spezielle Personen-Notsignal-Geräte (PNG) an. Diese mobilen Notrufgeräte werden direkt am Körper getragen und sichern den Mitarbeiter auch abseits fester Arbeitsstationen ab. Im Notfall kann schnell und unkompliziert Hilfe gerufen werden.
Der entscheidende Vorteil für Ihre Sicherheit und die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht: Jeder Alarm wird direkt an unsere hauseigene, VdS-zertifizierte ALZENTRA Notruf- und Serviceleitstelle übertragen. Dort leiten unsere speziell geschulten Fachkräfte rund um die Uhr sofort die mit Ihnen individuell abgestimmten Interventionsmaßnahmen ein – von der Benachrichtigung Ihrer internen Einsatzkräfte bis hin zur direkten Alarmierung von Rettungsdienst oder Polizei.
Mit dieser Lösung stellen Sie nicht nur den Schutz Ihrer Mitarbeiter auf höchstem Niveau sicher, sondern erfüllen auch eine zentrale Forderung des KRITIS-Dachgesetzes lückenlos und nachweisbar. Auf uns setzen bereits das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder der Dortmunder Flughafen. Unsere Referenzen ansehen
Mehr über Personen-Notruf für Alleinarbeiter erfahrenIhre Vorteile mit SITRONIC-Sievers: Expertise und Vertrauen für Ihre KRITIS-Anlagen
Die Wahl des richtigen Partners ist für den physischen Schutz von KRITIS Einrichtungen entscheidend. Bei uns profitieren Sie von einem Maximum an Sicherheit und Professionalität.
Zertifizierte Expertise
Als VdS-zertifizierter Facherrichter und DIN 14675-zertifizierter Fachbetrieb garantieren wir Ihnen die Einhaltung höchster Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
Zu unseren ZertifikatenGarantierter Stand der Technik
Wir planen und installieren ausschließlich Lösungen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und somit die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Alles aus einer Hand
Von der ersten Beratung über die detaillierte Planung, die fachgerechte Installation bis hin zur regelmäßigen Wartung und einem 24/7-Notdienst – wir sind Ihr alleiniger Ansprechpartner.
Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit
Wir wissen, dass Sicherheitsmaßnahmen auch wirtschaftlich sein müssen. Deshalb entwickeln wir Konzepte, die ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis bieten und exakt auf Ihre Risikolage zugeschnitten sind.
Langjährige Erfahrung und nachweisbare Erfolge
Zahlreiche namhafte Unternehmen und öffentliche Einrichtungen vertrauen bereits auf unsere Sicherheitskonzepte.
Zu unseren ReferenzenÜberlassen Sie die Sicherheit Ihrer kritischen Anlagen nicht dem Zufall. Setzen Sie auf einen erfahrenen und zertifizierten Partner, der die gesetzlichen Anforderungen versteht und sie in praxistaugliche Lösungen umsetzt.
Beratung zu Sicherheitstechnik anfragen
Unsere Datenschutzerklärung und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier zum nachlesen.
Häufig gestellte Fragen zum physischen Schutz von KRITIS Einrichtungen
Die Nichteinhaltung der im KRITIS-Dachgesetz festgelegten Pflichten kann zu behördlichen Anordnungen, Bußgeldern und im Schadensfall zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Zudem gefährden Sie die Versorgungssicherheit und den Ruf Ihres Unternehmens.
Zertifizierungen wie die des VdS oder nach DIN 14675 belegen eine nachgewiesene Expertise und die Einhaltung anerkannter Regeln der Technik. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass die installierten Anlagen dem geforderten "Stand der Technik" entsprechen, zuverlässig funktionieren und von Versicherungen und Behörden anerkannt werden.
Die Erstellung des vollständigen Resilienzplans liegt in der Verantwortung des KRITIS-Betreibers. Unsere Aufgabe als Ihr zertifizierter Facherrichter ist es, die von uns gelieferten technischen Sicherheitsmaßnahmen professionell zu planen und lückenlos zu dokumentieren, wie wir es bei jedem Projekt tun. Diese detaillierte technische Dokumentation bildet einen wesentlichen Baustein, den Sie für Ihren übergeordneten Resilienzplan nutzen können.
Das KRITIS-Dachgesetz gilt für Betreiber von kritischen Anlagen in zehn Sektoren. Laut § 4 des Gesetzes sind dies:
- Energie
- Transport und Verkehr
- Finanzwesen
- Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Gesundheitswesen
- Wasser
- Ernährung
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Weltraum
- Siedlungsabfallentsorgung
Ob ein Unternehmen innerhalb dieser Sektoren als Betreiber einer "kritischen Anlage" gilt, hängt davon ab, ob die Anlage für die Erbringung einer "kritischen Dienstleistung" erheblich ist. Das Gesetz legt fest, dass dies der Fall ist, wenn ein Ausfall zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. Als allgemeiner Regelwert für die Erheblichkeit gilt laut § 5 die Versorgung von 500.000 Einwohnern. Die genauen Schwellenwerte für die einzelnen Bereiche werden in einer gesonderten Rechtsverordnung weiter konkretisiert.