Einbruchschutz mit KfW-Förderung
Wir machen Ihr Zuhause sicher
Wir unterstützen Sie bei der professionellen Absicherung Ihrer Immobilie mit hochwertigen Einbruchmeldeanlagen und zeigen Ihnen, wie Sie dabei von einem staatlich geförderten Kreditprogramm der KfW-Bank (Kredit Nr. 159) profitieren können.
Lassen Sie sich professionell beraten – und nutzen Sie die Möglichkeit der staatlichen Förderung für Ihren Einbruchschutz.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
- VdS-zertifizierter Fachbetrieb – höchste Standards bei Planung & Ausführung
- DIN EN 50131 Grad 2-konforme Systeme – zertifizierte Technik auf aktuellem Sicherheitsniveau
- Förderfähige Umsetzung – wir liefern die nötigen Nachweise für Ihren Förderantrag
- Komplett aus einer Hand – von Beratung bis zur Installation
Jetzt mehr erfahren
Unsere Datenschutzerklärung und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier zum nachlesen.
Professioneller Einbruchschutz – fachgerecht geplant und installiert
Als VdS-zertifizierter Errichterbetrieb setzen wir auf Qualität und Beratung, die Vertrauen schafft. Wir installieren moderne Einbruchmeldesysteme, die der DIN EN 50131 Grad 2 entsprechen – förderfähig und ideal für den wirksamen Schutz von Wohngebäuden.
- Individuelle Sicherheitsanalyse vor Ort
- Auswahl passender Komponenten nach DIN EN 50131 Grad 2
- Fachgerechte Montage und Inbetriebnahme
- Nachweis über die Umsetzung zur Vorlage bei Förderstellen
Staatlich geförderter Einbruchschutz – wir begleiten Sie
Einbruchschutz lohnt sich – nicht nur für Ihre Sicherheit, sondern auch finanziell: Über ein kreditbasiertes Förderprogramm der KfW-Bank (Kredit Nr. 159) kann die Installation förderfähiger Systeme unterstützt werden.
Wir beraten Sie gern zur möglichen Förderung, erstellen alle erforderlichen Bestätigungen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Förderfähige Alarmanlagen und Sicherheitssysteme
Gefördert werden nur Alarmanlagen und Einbruchmeldesysteme, die dem Grad 2 der DIN EN 50131 entsprechen oder besser sind. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer förderfähigen Systeme.
DAITEM D26
Die Funk-Alarmanlage DAITEM D26 ist das passende Funk-Alarmsystem für Menschen, die auch bei der Sicherheit Wert auf Zuverlässigkeit, Komfort und Design legen. Das Qualitätssiegel „VdS Home" steht für eine ideale Eignung zur Überwachung von Wohnhäusern, Villen, Läden, Agenturen, Praxen und Carports. Die Bedienung ist einfach und komfortabel – per Code, Transponder, Handsender oder App.
Telenot hiplex 8400H
Die Telenot hiplex 8400H ist ein modulares Hybrid-Sicherheitssystem für gehobene Wohnobjekte, Unternehmen, Praxen, Kanzleien und Gewerbebauten mit komplexen Anforderungen. Das System ermöglicht sowohl Funk- als auch verdrahtete Komponenten und lässt sich problemlos mit Zutrittskontrollen, Smart-Building-Lösungen und Gefahrenmeldetechnik kombinieren.
DAITEM D20
Die DAITEM D20 ist eine neu entwickelte Funk-Alarmanlage, optimal zugeschnitten auf Mietwohnungen, Reihenhäuser und kleinere Einfamilienhäuser. Die Anlage bietet ein modernes Bedienkonzept, lange Batterielaufzeiten mit Lithiumzellen sowie das bewährte TwinBand® Funkverfahren für doppelte Übertragungssicherheit. Steuerung per Handsender, Bedienelement oder der App Daitem Secure.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur KfW-Förderung
Was ist die KfW-Förderung für Einbruchschutz?
Die KfW bietet über das Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit Nr. 159“ eine staatlich unterstützte Finanzierung für verschiedene Maßnahmen zum Einbruchschutz an, darunter auch Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.
Sie können sich mit vielen Maßnahmen vor Einbruch schützen. Die KfW fördert laut Programmseite unter anderem folgende Maßnahmen:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser und Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen und Pilzkopfverriegelungen
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Hinweis: Infraschallanlagen bzw. Anlagen auf Basis von Luftdruck-, Luftvolumen- oder Raumresonanzfrequenz-Technik sind von der KfW-Förderung ausgeschlossen.
Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, empfiehlt die KfW, sich die fachgerechte Durchführung von Ihrem Fachunternehmen bestätigen zu lassen. Bei der Förderung einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage, einer Gefahrenwarnanlage oder einer Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion ist eine Fachunternehmerbestätigung vorzulegen.
Quelle: KfW – Altersgerecht Umbauen (159), Stand: 30.03.2026
Wer kann die Förderung beantragen?
Grundsätzlich können Eigentümer, Vermieter und auch Mieter mit Zustimmung des Eigentümers eine Förderung beantragen. Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Website der KfW.
Werden Alarmanlagen mit Funktechnik gefördert?
Ja – wenn das System bestimmte Sicherheitsstandards wie DIN EN 50131 Grad 2 erfüllt, ist auch die Förderung von Funkalarmanlagen möglich. Wir beraten Sie hierzu gern individuell.
Gibt es bestimmte technische Anforderungen für die geförderten Systeme?
Ja – die Technik muss gewisse Sicherheitsanforderungen erfüllen, zum Beispiel die DIN EN 50131 Grad 2. Wir installieren ausschließlich Systeme, die diesen Standards gerecht werden.
Muss ich die Förderung vor Beginn der Arbeiten beantragen?
Ja – der Förderantrag muss vor Umsetzung der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Wir unterstützen Sie gern bei der Planung und Dokumentation für den Antrag.
Wo finde ich aktuelle Informationen zur KfW-Förderung?
Alle aktuellen Informationen, Anforderungen und Konditionen finden Sie direkt auf der offiziellen Website der KfW: KfW – Altersgerecht Umbauen (159) [page:1].