PN-Anlage – Schutz für Alleinarbeitsplätze
Eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) sichert Beschäftigte an gefährlichen Alleinarbeitsplätzen – mit SOS-Taste, Sturz- und Totmannsensoren, Ortung und Aufschaltung auf unsere ständig besetzte Notruf-Service-Leitstelle.
Das Wichtigste zu PNA-Anlagen
Schutz an gefährlichen Alleinarbeitsplätzen – dort, wo Ruf- und Sichtweite fehlen.
Drei Kernbausteine: PNG, Übertragungsweg und PNEZ (Personen-Notsignal-Empfangszentrale).
Alarm willensabhängig per SOS oder willensunabhängig per Sensor.
Reaktion so organisiert, dass unverzüglich Hilfe eingeleitet werden kann.
Anforderungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Bedingungen.
Quelle: DGUV Regel 112-139, zuletzt aufgerufen: 04.08.2026.
Was ist eine PN-Anlage?
Eine Personen-Notsignal-Anlage empfängt Notfallsignale von allein arbeitenden Personen und überträgt sie an eine besetzte Empfangsstelle. PNA steht für Personen-Notsignal-Anlage, das tragbare Gerät heißt PNG (Personennotrufgerät), die Empfangsstelle PNEZ (Personen-Notsignal-Empfangszentrale). Bei einer PNA-S ist zusätzlich Sprachkommunikation möglich.
Eine PNA ist das Zusammenspiel von Gerät, Übertragungsweg, Empfangszentrale, Ortung und organisatorischer Rettungskette – erst gemeinsam wird aus einem Signal ein bearbeitbarer Personenalarm.
Hauptkomponenten einer PN-Anlage
Vier Bausteine greifen ineinander. Fehlt oder versagt einer, funktioniert die Rettungskette nicht.
Personen-Notsignal-Gerät (PNG)
Mobiles Hand- oder Klipsgerät, am Körper getragen. Über die SOS-Taste löst die Person bei Bewusstsein selbst Alarm aus. Sensoren reagieren zusätzlich automatisch – etwa bei Sturz, ungewöhnlicher Lage oder Bewegungslosigkeit.
Zur GeräteübersichtÜbertragungsweg-Infrastruktur
Verbindet PNG mit PNEZ. Die Funk- oder Mobilfunkstrecke muss unter den örtlichen Bedingungen zuverlässig laufen – Funkmessungen und Relaisstationen können nötig sein. Übertragungsausfälle werden als technischer Alarm angezeigt.
Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ)
Die Notrufzentrale zeigt Alarme optisch und akustisch an und startet die festgelegte Rettungskette. Meldungen werden eindeutig zugeordnet, bearbeitet und dokumentiert – ständig anwesend oder mit automatischer Weiterleitung.
Ortungssysteme
Bestimmen im Alarmfall den Aufenthaltsort. Im Freien meist GPS, in Gebäuden WLAN, Bluetooth oder lokale Ortungsverfahren. Die Lokalisierbarkeit muss laut DGUV jederzeit gewährleistet sein.
Quelle: DGUV Regel 112-139, zuletzt aufgerufen: 04.08.2026.
Welche Alarmarten gibt es bei PNA Geräten?
Die Person löst den Alarm selbst aus und drückt dazu die SOS-Taste am PNG. Geeignet, wenn sie die Gefahr wahrnimmt und handlungsfähig ist.
Das Gerät löst automatisch aus, wenn Sensoren einen kritischen Zustand erkennen – auch bei Bewusstlosigkeit oder Sturz.
Sensorauswertung, Voralarmzeit und Auslösecharakteristik hängen vom Gerät und der Konfiguration ab.
Wie funktionieren Sturzsensoren im PNG?
Ein Sturzsensor wertet Bewegungs-, Beschleunigungs- und Lagedaten aus. Eine plötzliche starke Beschleunigung deutet auf den Aufprall hin, die anschließende Lageveränderung oder Bewegungslosigkeit bestätigt das Signal. Bei einem möglichen Sturzereignis erfolgt zunächst ein Voralarm – wird er nicht quittiert, überträgt das PNG den Personenalarm.
Sensorlogik, Empfindlichkeit und Voralarmdauer unterscheiden sich je nach Modell. Die Sturzerkennung sollte deshalb unter realistischen Arbeitsbedingungen geprüft und in die Alarmorganisation eingebunden werden.
Quelle: DGUV Regel 112-139, zuletzt aufgerufen: 04.08.2026.
Rechtlicher Rahmen für PN-Anlagen in Deutschland
DGUV Regel 112-139 und gefährliche Alleinarbeit
Für die Beurteilung gefährlicher Alleinarbeit ist in Deutschland die DGUV Regel 112-139 zentral. Sie beschreibt Einsatz, Alarmierung, Übertragung, Ortung, Prüfung, Dokumentation und Organisation von Personen-Notsignal-Anlagen.
Eine PNA ist nicht automatisch für jeden Alleinarbeitsplatz vorgeschrieben. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung – ergibt sie, dass eine PNA geeignet und zulässig ist, müssen vor dem Einsatz technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein.
Technische Anforderungen und Normen
Die DGUV-Regel nennt für Geräte- und Prüfanforderungen die Vornorm DIN V VDE V 0825-1. Für PNA über öffentliche Telekommunikationsnetze zusätzlich DIN V VDE V 0825-11. Ob ein System für einen Arbeitsplatz geeignet ist, sollte anhand aktueller Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung und betrieblicher Bedingungen geprüft werden.
Zusätzlich fordert die DGUV-Regel Funktionstests, Alarmübungen, Unterweisungen, Wartung und wiederkehrende Prüfungen. Vor Arbeitsaufnahme: Funktionstest und Sichtprüfung. Durch eine befähigte Person: vor erster Inbetriebnahme, nach Instandsetzung und – mindestens jährlich – nach betrieblichen Bedingungen.
Quelle: DGUV Regel 112-139, zuletzt aufgerufen: 04.08.2026.
PNA-Anlage oder einfaches Funkgerät?
Funkgerät
- Kommunikation zwischen Personen
- Kein automatischer Notruf
- Keine Ortung als Standard
- Keine besetzte Empfangszentrale
PN-Anlage
- Willensabhängige und -unabhängige Alarme
- Überwachte Übertragung mit Störmeldung
- Ortung und Lokalisierung
- Ständig besetzte Empfangszentrale
- Organisierte Rettungskette
Für welche Branchen sind PNA Systeme besonders relevant?
Hoher Bedarf überall, wo Beschäftigte allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite oder unter erhöhten Gefährdungen arbeiten.
Die Eignung hängt nicht allein von der Branche ab. Maßgeblich sind Gefahren, Arbeitsorganisation, Umgebungsbedingungen, Erreichbarkeit und erforderliche Reaktionszeit.
Worauf sollten Unternehmen bei der Auswahl achten?
Gefährdungsprofil
Welche Notfälle sind realistisch – Sturz, Ohnmacht, Übergriff, technische Störung oder verzögerte Rückkehr?
Alarmarten
Reicht ein manueller SOS-Alarm oder wird auch eine automatische Auslösung benötigt?
Übertragungsweg
Funktioniert die Verbindung in allen Bereichen – Kellern, Hallen, Schächten und Außengeländen?
Ortung
Ist die allein arbeitende Person im Alarmfall zuverlässig lokalisierbar?
Empfangszentrale
Wer nimmt Alarme entgegen und leitet unverzüglich Hilfsmaßnahmen ein?
Betrieb & Prüfung
Sind Funktionstests, Unterweisungen, Alarmübungen, Wartung und Dokumentation geregelt?
Ausfallsicherheit
Werden technische Alarme erkannt und bei Störung Alleinarbeit anderweitig überwacht oder eingestellt?
DGUV-Vorgaben: Prüfung der Funkstrecke, Nachweis der bestimmungsgemäßen Funktionsweise, unverzügliche Hilfsmaßnahmen, Lokalisierbarkeit. (DGUV Regel 112-139, zuletzt aufgerufen: 04.08.2026.)
PNA Geräte und Empfangszentrale von ALZENTRA-Sievers
Wir bieten PNG-Geräte mit manueller Notrufauslösung, Sturzerkennung, Totmann-Funktion und Ortung – bei ausgewählten Geräten mit Sprachkommunikation – aufgeschaltet auf unsere ständig besetzte Notruf-Service-Leitstelle.
FAQ zu PNA- Anlagen
Welche technischen Anforderungen sollte eine PNEZ-Empfangszentrale erfüllen?
Sie sollte Personen- und technische Alarme optisch und akustisch anzeigen, das auslösende PNG identifizieren, die Alarmbearbeitung dokumentieren und die unverzügliche Einleitung von Hilfsmaßnahmen ermöglichen. Die DGUV-Regel nennt außerdem eine netzunabhängige Notstromversorgung und eine Schnittstelle zur Aufzeichnung von Alarmen. (Quelle: DGUV Regel 112-139, zuletzt aufgerufen: 04.08.2026.)
Was passiert bei einer technischen Störung der PN-Anlage?
Ein Übertragungsausfall soll als technischer Alarm an der PNEZ angezeigt werden. Bis die Störung beseitigt ist, müssen gefährliche Alleinarbeiten anderweitig überwacht oder eingestellt werden. (Quelle: DGUV Regel 112-139, zuletzt aufgerufen: 04.08.2026.)
Wie oft müssen PNA Geräte und Anlagen geprüft werden?
Vor der Arbeitsaufnahme ist ein Funktionstest und eine Sichtprüfung vorgesehen. Zusätzlich sind Prüfungen durch eine befähigte Person vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzungsarbeiten und entsprechend den betrieblichen Bedingungen – mindestens jährlich – durchzuführen und zu dokumentieren. (Quelle: DGUV Regel 112-139, zuletzt aufgerufen: 04.08.2026.)