AUTAVIE-Ratgeber » Kosten & Bürokratie » Mehr als nur Basis: Welchen Hausnotruf die Pflegekasse wirklich zahlt und welche Optionen Sie haben

Mehr als nur Basis: Welchen Hausnotruf die Pflegekasse wirklich zahlt und welche Optionen Sie haben

von | Feb. 17, 2026 | Kosten & Bürokratie

Die Kostenübernahme für einen Hausnotruf durch die Pflegekasse ist ein wichtiges Thema für viele Menschen, die so lange wie möglich sicher und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben möchten. Glücklicherweise ist der Hausnotruf als offizielles Pflegehilfsmittel anerkannt, weshalb die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung getragen werden. Der Prozess kann auf den ersten Blick komplex erscheinen, ist aber mit der richtigen Anleitung gut zu bewältigen. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Antrag und die Genehmigung, sodass Sie genau wissen, welche Schritte notwendig sind. Denn die finanzielle Unterstützung ist ein gesetzlich verankertes Recht, das Ihnen zusteht.

Hausnotruf Kostenübernahme durch die Pflegekasse beantragen

Welche genauen Voraussetzungen muss ich für die Kostenübernahme erfüllen?

Um eine Kostenübernahme für den Hausnotruf durch die Pflegekasse zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese stellen sicher, dass das Hilfsmittel gezielt bei den Personen ankommt, die es am dringendsten benötigen.

Die grundlegendste Voraussetzung ist das Vorhandensein eines anerkannten Pflegegrades (Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5). Darüber hinaus prüft die Pflegekasse in der Regel, ob die folgenden Punkte zutreffen:

Alleine leben: Die Person lebt die meiste Zeit des Tages oder der Nacht allein. Dies gilt auch, wenn eine andere Person im Haushalt lebt, diese aber aufgrund eigener körperlicher oder geistiger Einschränkungen im Notfall keine Hilfe leisten kann.
Hohes Notfallrisiko: Aufgrund des Gesundheitszustands (z. B. Sturzgefahr, Schwindel, Herzerkrankungen) ist es wahrscheinlich, dass jederzeit eine Notsituation eintreten kann.
Keine eigenständige Hilfe möglich: Die Person wäre im Notfall nicht in der Lage, selbstständig über ein herkömmliches Telefon Hilfe zu rufen.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird die Notwendigkeit eines Hausnotrufsystems im Sinne des § 40 SGB XI als gegeben angesehen, da es dem Pflegebedürftigen "eine selbständigere Lebensführung ermöglicht".

Wie stelle ich den Antrag auf Hausnotruf bei der Pflegekasse?

Der Antragsprozess ist bewusst einfach gehalten, damit Sie schnell und unkompliziert die notwendige Unterstützung erhalten. Tatsächlich nehmen Ihnen seriöse Anbieter wie AUTAVIE-Sievers den Großteil der Arbeit ab.

1

Kontakt zum Anbieter

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit einem Hausnotruf-Anbieter wie AUTAVIE-Sievers. Dessen Experten beraten Sie umfassend zu den verschiedenen Systemen und klären, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei Ihnen vorliegen.

2

Ausfüllen des Antrags

Der Anbieter stellt Ihnen das Formular "Antrag auf Kostenübernahme für ein Pflegehilfsmittel" zur Verfügung und hilft Ihnen beim Ausfüllen. Hier werden alle relevanten Daten zum Pflegegrad und zur Lebenssituation erfasst.

3

Einreichung bei der Pflegekasse

Anschließend übernimmt der Anbieter in der Regel die komplette Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse und reicht den Antrag für Sie ein. Sie müssen sich also nicht selbst um die Bürokratie kümmern.

4

Genehmigung und Installation

Sobald die Pflegekasse die Kostenübernahme genehmigt hat, wird das Hausnotrufsystem bei Ihnen zu Hause installiert und in Betrieb genommen.

Brauche ich ein ärztliches Attest für den Hausnotruf-Zuschuss?

Ein ärztliches Attest ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, kann den Prozess der Kostenübernahme für den Hausnotruf durch die Pflegekasse aber erheblich beschleunigen und vereinfachen. Es dient als zusätzlicher, starker Beleg für die medizinische Notwendigkeit des Systems.

Empfehlung durch Pflegefachperson

Eine wichtige und oft noch unbekannte Alternative ist die Empfehlung durch eine Pflegefachperson, wie sie in § 40 Abs. 6 SGB XI beschrieben wird. Wenn Ihr ambulanter Pflegedienst in einer Empfehlung die Notwendigkeit eines Hausnotrufs bestätigt, wirkt sich dies meist positiv auf die Antragsstellung aus. Beide Atteste können Sie Ihrer Pflegekasse direkt zukommen lassen.

Bis zu welchem Betrag übernimmt die Pflegekasse die Hausnotruf-Kosten?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die sogenannte Basisversorgung. Gemäß den Verträgen, die der GKV-Spitzenverband mit den Leistungserbringern schließt, sind hierfür feste Beträge vorgesehen.

Einmalige Anschlussgebühr
Für die Installation und Einrichtung des Geräts fällt eine einmalige Gebühr an.
Monatliche Pauschale
25,50 €
Die Pflegekasse übernimmt eine monatliche Pauschale für die Miete des Geräts und den 24-Stunden-Notrufservice.
Gesetzliche Zuzahlung
Gemäß § 40 Abs. 3 SGB XI kann eine gesetzliche Zuzahlung von 10 %, aber maximal 25 Euro, für das Pflegehilfsmittel anfallen. Diese ist einmalig zu leisten. Personen, die von Zuzahlungen befreit sind, müssen diesen Betrag nicht entrichten.

Entscheiden Sie sich für ein Paket mit Zusatzleistungen (z. B. ein Gerät mit Sturzsensor), die über das "Maß des Notwendigen" hinausgehen, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Was tun bei Ablehnung des Antrags durch die Pflegekasse?

Sollte die Pflegekasse den Antrag auf Kostenübernahme für den Hausnotruf ablehnen, ist das kein Grund zur Resignation. Sie haben das Recht, gegen diese Entscheidung vorzugehen.

So legen Sie Widerspruch ein

1. Widerspruch einlegen: Legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse ein. Eine Begründung ist zunächst nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.

2. Begründung nachreichen: Begründen Sie in einem separaten Schreiben, warum Sie die Entscheidung für falsch halten. Führen Sie detailliert auf, warum die Voraussetzungen (alleinlebend, Notfallrisiko etc.) bei Ihnen erfüllt sind. Ein beigefügtes ärztliches Attest oder die Empfehlung einer Pflegefachkraft kann hierbei entscheidend sein.

Wichtige Frist beachten

Laut § 40 Abs. 7 SGB XI muss die Pflegekasse spätestens nach drei Wochen über einen Antrag entscheiden (fünf Wochen, wenn der Medizinische Dienst beteiligt ist). Hält sie diese Frist ohne hinreichende Begründung nicht ein, gilt der Antrag als genehmigt.

Letztes Update: 17.02.2026

Quellen

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Stand 17.02.2026

GKV-Spitzenverband 2026 Stand 17.02.2026

Kostenübernahme beantragen – wir helfen Ihnen

Wir übernehmen den kompletten Antragsprozess bei Ihrer Pflegekasse für Sie.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder stellen Sie eine unverbindliche Anfrage.