Notruf- und Serviceleitstelle von ALZENTRA-Sievers
Aufschaltung Alarmanlage
Ihre Alarmanlage direkt verbunden mit einer rund um die Uhr besetzten Notruf- und Serviceleitstelle.
Die Aufschaltung einer Alarmanlage bedeutet, dass Ihr Sicherheitssystem direkt mit einer professionellen, rund um die Uhr besetzten Notruf- und Serviceleitstelle, kurz NSL, verbunden ist. Erkennt die Anlage beispielsweise einen Einbruch oder technischen Störungsfall, sendet sie ein Signal an die Leitstelle. Geschulte Fachkräfte prüfen die Meldung und aktivieren den individuell vereinbarten Maßnahmenplan.
So bleibt ein Alarm nicht allein auf Ihrem Smartphone oder in Ihren Räumlichkeiten. Auch wenn Sie schlafen, arbeiten, verreist sind oder Ihr Mobiltelefon nicht erreichbar ist, wird die Meldung entgegengenommen und bearbeitet.
Wichtige Begriffe
Eine technische Anlage, die Gefahren wie Einbruch, Brand oder einen medizinischen Notfall erkennt und eine Meldung auslöst. Viele nutzen es Synonym für eine Einbruchmeldeanlage (EMA). Die Begriffe meinen in diesem Zusammenhang dasselbe: eine technische Anlage, die einen Einbruch erkennt und eine Meldung auslöst.
Eine ständig besetzte Stelle, die Alarm- und Störungsmeldungen empfängt, bewertet und nach einem vereinbarten Ablauf bearbeitet.
Die Prüfung, ob eine eingegangene Meldung wahrscheinlich auf ein tatsächliches Ereignis zurückgeht oder beispielsweise ein Fehlalarm vorliegt.
Eine individuell festgelegte Handlungsanweisung, die beschreibt, wer im Alarmfall wann und in welcher Reihenfolge informiert wird.
Was bedeutet die Aufschaltung einer Alarmanlage?
Bei einer Aufschaltung wird Ihre Alarmanlage mit einer Notruf- und Serviceleitstelle verbunden. Löst beispielsweise ein Bewegungsmelder, ein Türkontakt oder ein Überfalltaster aus, übermittelt die Einbruchmeldeanlage die entsprechende Meldung an die Leitstelle.
Die Mitarbeitenden dort prüfen, um welche Art von Signal es sich handelt, und bearbeiten den Alarm nach dem individuell abgestimmten Maßnahmenplan. Je nach Vereinbarung können Ansprechpartner kontaktiert, Rückfragen gestellt, Interventionskräfte beauftragt oder weitere zuständige Stellen informiert werden.
Eine funktionierende Aufschaltung besteht somit aus dem Zusammenspiel von Alarmanlage, sicherem Übertragungsweg und Leitstelle. Die Einbruchmeldeanlage erkennt das Ereignis, der Übertragungsweg übermittelt die Meldung und die Leitstelle koordiniert die vereinbarte Reaktion.
Sie möchten Ihre Alarmanlage aufschalten lassen?
Warum ist die Aufschaltung einer Alarmanlage sinnvoll?
Eine Alarmanlage erkennt einen Einbruch, kann aber nicht selbst entscheiden, wer im Ernstfall handeln soll. Ohne Aufschaltung wird der Alarm häufig nur an den Eigentümer oder eine hinterlegte Kontaktperson weitergeleitet – etwa über eine App, SMS oder einen Telefonanruf.
Das setzt voraus, dass die betreffende Person erreichbar ist und die Meldung sofort bearbeiten kann. Während der Arbeit, nachts, im Urlaub oder bei einem stummgeschalteten Smartphone kann eine Alarmmeldung jedoch übersehen werden. Auch veraltete Kontaktdaten oder unklare Zuständigkeiten können die Reaktion verzögern.
Bei einer Aufschaltung übernimmt eine ständig besetzte Leitstelle die Annahme und Bearbeitung der Meldung. Die Alarmanlage bleibt dadurch nicht allein auf die Aufmerksamkeit einzelner Personen angewiesen. Eine App-Benachrichtigung kann weiterhin sinnvoll sein, ersetzt aber nicht automatisch die organisierte Alarmbearbeitung durch eine Leitstelle.
Wie läuft die Aufschaltung ab?
Damit die Alarmanlage im Ernstfall sinnvoll eingesetzt werden kann, müssen technische Voraussetzungen und organisatorische Abläufe aufeinander abgestimmt werden.
Technische Prüfung der Alarmanlage
Zu Beginn wird geprüft, welche Alarmanlage beziehungsweise Einbruchmeldeanlage vorhanden ist. Dabei sind unter anderem die Alarmzentrale, der Hersteller, das Alter der Anlage, die überwachten Bereiche und die verfügbaren Übertragungsmöglichkeiten relevant.
Außerdem wird festgelegt, welche Meldungen an die Leitstelle übertragen werden sollen. Dazu können Einbruchalarme, Überfallmeldungen, Sabotagealarme oder technische Störungen gehören. Auch Fehler bei der Scharf- und Unscharfschaltung können je nach System und Vereinbarung berücksichtigt werden.
Übertragungsweg festlegen
Das Signal der Alarmanlage muss zuverlässig an die Leitstelle übertragen werden. Je nach System kommen dafür beispielsweise IP-basierte Verbindungen, Mobilfunk oder kombinierte Übertragungswege infrage. Welche Protokolle und Hersteller unterstützt werden, hängt von der vorhandenen Alarmzentrale und der technischen Ausstattung ab.
Bei erhöhten Anforderungen kann ein redundanter Übertragungsweg sinnvoll sein. In diesem Fall steht neben der Internetverbindung beispielsweise eine Mobilfunkverbindung zur Verfügung. Ob diese Lösung geeignet ist, hängt unter anderem von der Alarmanlage, der Stromversorgung und der Netzabdeckung ab.
Konkrete Informationen zu Übertragungsprotokollen, Herstellern und technischen Aufschaltungsleistungen finden Sie auf der bestehenden Seite Alarm-Aufschaltungen.
Maßnahmenplan abstimmen
Der Maßnahmenplan legt fest, wie die Leitstelle bei unterschiedlichen Alarmmeldungen vorgeht. Er beschreibt beispielsweise, welche Kontaktpersonen informiert werden, wie Rückfragen erfolgen und wann Interventionskräfte beauftragt werden.
Auch Sonderregelungen für Urlaub, Betriebsruhe oder längere Abwesenheiten können berücksichtigt werden. Wenn Objektschlüssel hinterlegt werden, sollte außerdem genau geregelt sein, wer diese verwenden darf und unter welchen Bedingungen ein Zugang zum Objekt erfolgt.
Ein Maßnahmenplan sollte regelmäßig überprüft werden. Ändern sich Ansprechpartner, Telefonnummern, Zuständigkeiten oder die Nutzung des Objekts, müssen die hinterlegten Informationen angepasst werden.
Aufschaltung testen
Vor der Inbetriebnahme wird geprüft, ob die Alarmanlage die vorgesehenen Meldungen korrekt an die Leitstelle überträgt. Zusätzlich werden die Kontaktdaten und der Maßnahmenplan kontrolliert.
Erst wenn Alarmanlage, Übertragungsweg und organisatorischer Ablauf aufeinander abgestimmt sind, ist die Aufschaltung vollständig eingerichtet. Auch später sollten die Übertragung und die hinterlegten Daten regelmäßig überprüft werden
Wir prüfen Ihre Anlage und stimmen den Maßnahmenplan mit Ihnen ab.
Kann eine Alarmanlage direkt mit der Polizei verbunden werden?
Eine direkte Aufschaltung zur Polizei ist für Privatpersonen und die meisten Unternehmen in Deutschland in der Regel nicht der übliche Weg. Die Alarmmeldung wird zunächst von einer Notruf- und Serviceleitstelle entgegengenommen und nach dem vereinbarten Verfahren bearbeitet. Ob und wann die Polizei oder eine andere zuständige Stelle informiert wird, hängt vom konkreten Ereignis, den örtlichen Voraussetzungen und dem vereinbarten Sicherheitskonzept ab.
Was kostet die Aufschaltung einer Alarmanlage?
Die Kosten einer Aufschaltung hängen vom Alarmsystem, dem Übertragungsweg, dem Schutzobjekt und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Eine seriöse Preisangabe ist deshalb erst nach Prüfung der technischen und organisatorischen Anforderungen möglich.
Typischerweise setzt sich der Preis aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Welche Anforderungen stellen VdS 3138 und DIN EN 50518?
VdS 3138 beschreibt Anforderungen und Anerkennungsverfahren für Notruf- und Serviceleitstellen sowie Alarmprovider. Die DIN EN 50518 legt Anforderungen an Alarmempfangsstellen fest, die Alarm- und Störungsmeldungen empfangen, überwachen und verarbeiten.
ALZENTRA-Sievers verfügt über die maßgeblichen Zertifizierungen für den Betrieb einer professionellen Notruf- und Serviceleitstelle. Zusammen mit unserer langjährigen Erfahrung stellen wir sicher, dass Meldungen aus Ihrer Alarmanlage strukturiert, zuverlässig und nach einem individuell vereinbarten Maßnahmenplan bearbeitet werden.
So können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Einbruchmeldungen rund um die Uhr entgegengenommen und die vorgesehenen Maßnahmen konsequent eingeleitet werden.
Zertifizierte Leitstelle in Münster – rund um die Uhr besetzt.
FAQ
Die Aufschaltung verbindet Ihre Alarmanlage mit einer ständig besetzten Notruf- und Serviceleitstelle. Bei einem Alarm empfängt die Leitstelle das Signal, prüft die Meldung nach dem vereinbarten Ablauf und leitet die vorgesehenen Maßnahmen ein.
Die Leitstelle empfängt das Einbruchsignal und bearbeitet es nach dem hinterlegten Maßnahmenplan. Je nach Vereinbarung werden Kontaktpersonen informiert, eine Alarmverifikation durchgeführt oder Interventionskräfte eingesetzt.
Das kann möglich sein, wenn die Alarmanlage über einen eingerichteten redundanten Übertragungsweg, beispielsweise ein Mobilfunkmodul, sowie eine geeignete Notstromversorgung verfügt. Die konkrete Ausfallsicherheit hängt von der Technik und Konfiguration ab.
Nicht jede Anlage ist ohne Anpassung kompatibel. Entscheidend sind Hersteller, Zentrale, Übertragungsmodul, verfügbares Protokoll und die Meldungen, die an die Leitstelle übertragen werden können.
Üblicherweise können eine einmalige Einrichtung, eine monatliche Grundgebühr und gegebenenfalls Interventionskosten anfallen. Die konkrete Höhe hängt vom System, Objekt und Leistungsumfang ab.
Letzte Aktualisierung: 19.08.2026