Der Aufzugnotruf sorgt dafür, dass eingeschlossene Personen im Aufzug jederzeit Hilfe erreichen – und der Notdienst schnell und richtig reagieren kann. Entscheidend sind dabei vier Bausteine:

ALZENTRA-Sievers Stärken beim Aufzugnotruft

ALZENTRA-Sievers ist Ihre Anlaufstelle, wenn es um professionelle Notrufannahme und strukturierte Hilfeleistung geht – damit der Aufzugnotruf nicht nur „vorhanden", sondern im Ernstfall wirksam ist.

Ständige Erreichbarkeit: als Notdienst über die Zweiwege‑Kommunikation (BetrSichV‑Kernanforderung)

Klare Prozesse: für Annahme, Gesprächsführung, Eskalation und Dokumentation

Schnelle Zuordnung/ Rettung: durch saubere Objekt‑/Anlagenidentifikation (Standort, Ansprechpartner, Zugänge)

Wenn Sie Ihren Aufzugnotruf aufschalten, bekommen Sie nicht „nur" eine Leitung – sondern eine einsatzfähige Organisation, die im Notfall strukturiert handelt.

Aufzugnotruf aufschalten – wir beraten Sie unverbindlich.

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Sie interessieren sich für eine Aufzug-Aufschaltung oder wünschen eine Beratung? Zögern Sie nicht uns anzurufen, wir beraten Sie gerne!

Danny Reichardt - Beratung und Vertrieb bei ALZENTRA-Sievers
Danny Reichardt

Danny Reichardt

Vertriebsleitung

ALZENTRA Sievers

Notrufzentrale GmbH & Co. KG

An den Loddenbüschen 77
48155 Münster

Was die BetrSichV zum Aufzugnotruf verlangt

Für viele Aufzugsanlagen ist ein wirksames Zweiwege‑Kommunikationssystem Pflicht. Betreiber müssen sicherstellen, dass im Fahrkorb folgende Anforderung erfüllt ist:

„Ein Zweiwege‑Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann."

Außerdem ist ein Notfallplan zu erstellen und einem Notdienst vor Inbetriebnahme zur Verfügung zu stellen, damit Notrufe „unverzüglich angemessen" bearbeitet und „umgehend sachgerechte Hilfemaßnahmen" eingeleitet werden können. Der Notfallplan muss u. a. Standort, Verantwortlichkeiten, Zugangs‑ und Befreiungsberechtigte, Erste‑Hilfe‑Kontakte, voraussichtlichen Beginn der Befreiung und die Notbefreiungsanleitung enthalten. Die Notbefreiungsanleitung und erforderliche Einrichtungen müssen vor Inbetriebnahme in unmittelbarer Nähe bereitstehen.

Quelle: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV), Anhang 1 „4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen", Stand: Zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 18.12.2025 I Nr. 347. (Zuletzt aufgerufen: 29.06.2026)

Gesetzliche Pflicht seit 2020

Diese Pflichten gelten für Ihre Aufzugsanlage

Seit der Novellierung der BetrSichV im Jahr 2015 und der endgültigen Übergangsfrist bis Ende 2020 sind die Anforderungen an Aufzugsanlagen mit Personenbeförderung klar geregelt. Betreiber haften bereits vor Ablauf einer Frist im Schadensfall – die wichtigsten Punkte im Überblick:

Notrufleitsystem Pflicht Zwei-Wege-Kommunikation seit 31.12.2020 verbindlich – Haftung besteht auch schon vorher im Schadensfall.
Notfallplan verbindlich Muss u. a. Befreiungsberechtigte, Erste-Hilfe-Kontakte und Notbefreiungsanleitung enthalten – „Feuerwehr 112" allein reicht nicht aus.
Prüfintervalle verkürzt Hauptprüfung spätestens alle 2 Jahre, dazwischen Zwischenprüfung nach 1 Jahr – ausschließlich durch zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Instandhaltung pflichtwidrig sanktioniert Fehlende Instandhaltung gilt inzwischen als Ordnungswidrigkeit – nicht mehr nur als Empfehlung.

Wir übernehmen die zuverlässige Notrufanbindung Ihrer Aufzugsanlage – rechtskonform und sofort einsatzbereit.

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Quelle: TÜV SÜD, „Betriebssicherheitsverordnung – Aufzug", tuvsud.com (Zuletzt aufgerufen: 29.06.2026)

Beispielhafter Notfallplan zum Download

Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage als Ausgangspunkt für den gesetzlich vorgeschriebenen Notfallplan Ihrer Aufzugsanlage – mit allen relevanten Pflichtangaben nach BetrSichV Anhang 1, Nr. 4.1.

Baustein 1

Auslösung: Wie ein Notruf gestartet wird

Die Auslösung ist der Moment, in dem Hilfe angefordert wird – typischerweise über die Notruftaste im Fahrkorb. Worauf es in der Praxis ankommt:

  • Eindeutige Bedienung klar erkennbar, auch unter Stress
  • Zuverlässige Übertragung der Notruf muss tatsächlich ankommen
  • Funktionskontrolle regelmäßig prüfen lassen, nicht erst wenn es ernst ist

Je schneller und sicherer die Auslösung funktioniert, desto weniger Zeit verlieren alle Beteiligten in der kritischen Anfangsphase.

Baustein 2

Gegensprechen: Beruhigen, abklären, anleiten

Mit Gegensprechen ist die Zweiwege‑Kommunikation gemeint: Die eingeschlossene Person kann mit der ständig erreichbaren Stelle sprechen – und umgekehrt. Warum das so wichtig ist:

  • Reduziert Angst und verhindert Fehlreaktionen (z. B. Panik, Selbstbefreiungsversuche)
  • Schnelle Ersteinschätzung wie viele Personen sind im Fahrkorb, gibt es medizinische Probleme?
  • Anleitungen ruhig bleiben, Position im Fahrkorb, Verhalten bis zur Befreiung

Genau hier erfüllt das System den Kern der BetrSichV‑Anforderung: Der Notdienst muss ständig erreichbar sein.

Baustein 3

Identifikation: Welcher Aufzug meldet – und wo steht er?

Die Identifikation stellt sicher, dass ein Notruf nicht „irgendwo" landet, sondern eindeutig zugeordnet werden kann. Dazu gehören typischerweise:

  • Standortdaten Adresse, Gebäude, Aufzugsbezeichnung
  • Technische Kennung Anlagen-ID / Aufschaltnummer
  • Relevante Betreiberinformationen Ansprechpersonen, Zugänge

Die BetrSichV fordert hierfür einen Notfallplan mit klaren Angaben – u. a. Standort, verantwortlicher Arbeitgeber, Zugangs‑ und Befreiungsberechtigte sowie Erste‑Hilfe‑Kontakte. Diesen Plan hinterlegen wir in unserem System, so dass unser Personal immer weiß, worum es geht.

Baustein 4

Hilfeleistung: Von der Annahme bis zur sachgerechten Befreiung

Die Hilfeleistung ist das, was am Ende zählt: Der Notdienst muss so organisiert sein, dass er unverzüglich angemessen reagieren und umgehend sachgerechte Hilfemaßnahmen einleiten kann. Typischer Ablauf einer professionellen Hilfeleistung:

  1. Notrufannahme und Gesprächsaufbau
  2. Lageklärung Personenanzahl, Zustand, besondere Risiken
  3. Alarmierung der richtigen Stelle (z. B. Befreiungsberechtigte / Servicepartner / Rettungskräfte)
  4. Begleitung bis zur Befreiung
  5. Dokumentation Nachvollziehbarkeit, Qualität, ggf. Prüf-/Auditfähigkeit

Wichtig: Die BetrSichV nennt auch, dass Notbefreiungsanleitung und erforderliche Einrichtungen vor Inbetriebnahme in unmittelbarer Nähe bereitstehen müssen – das ist Teil der organisatorischen und technischen Sicherstellung der Hilfeleistung.

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Häufige Fehler (die wir in der Praxis immer wieder sehen)

  • Notruf ist technisch vorhanden, aber nicht zuverlässig erreichbar – z. B. wegen fehlender Tests oder Verbindungsproblemen.
  • Notfallplan existiert, ist aber nicht aktuell: falsche Kontakte, Zugänge, Befreiungsberechtigte.

Checkliste: Aufzugnotruf kurz prüfen (Betreiberperspektive)

  • Funktioniert die Auslösung (Notruftaste) und wird der Notruf sicher übertragen?
  • Klappt das Gegensprechen in beide Richtungen verständlich?
  • Sind Notfallplan und Kontakte aktuell und beim Notdienst hinterlegt?

FAQ

Was ist ein Aufzugnotruf?

Ein Aufzugnotruf ist das Notrufsystem im Fahrkorb, mit dem eingeschlossene Personen Hilfe anfordern und über Zweiwege‑Kommunikation mit einem Notdienst sprechen können.

Ist ein Zweiwege‑Kommunikationssystem im Aufzug Pflicht?

Für Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a verlangt die BetrSichV 4.1 ein wirksames Zweiwege‑Kommunikationssystem, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.

Was muss im Notfallplan für eine Aufzugsanlage stehen?

Mindestens: Standort, verantwortlicher Arbeitgeber, Personen mit Zugang, Befreiungsberechtigte, Erste‑Hilfe‑Kontakte, voraussichtlicher Befreiungsbeginn und Notbefreiungsanleitung.

Letzte Aktualisierung: 06.07.2026