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Selbstbestimmt handeln – wie die Vorsorgevollmacht Ihr Leben absichert

von | Jan. 22, 2026 | Wichtige Vorsorge

Diesen Text gibt es auch in Einfacher Sprache.

Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Chance, rechtzeitig festzulegen, wer Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertreten darf, falls Sie das selbst nicht mehr können. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die im Ernstfall an Ihrer Stelle handelt und Ihre Interessen wahrnimmt. So behalten Sie Einfluss auf medizinische, finanzielle und persönliche Entscheidungen, selbst wenn Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen dies erschweren würden.

Vorsorgevollmacht erstellen und unterschreiben

Viele Menschen schieben das Thema Vorsorgevollmacht vor sich her, denn sie möchten sich ungern mit Krisensituationen befassen. Genau deshalb lohnt sich frühzeitige Planung, damit die Vorsorgevollmacht im Notfall bereits vorliegt und ohne Zeitverlust genutzt werden kann.

Vorsorgevollmacht einfach erklärt

Die Vorsorgevollmacht schafft eine klare Vertretungsregelung. Sie legen fest, in welchen Bereichen Ihre Bevollmächtigten tätig werden dürfen, etwa bei Bankgeschäften, Vertragsabschlüssen oder Fragen der Gesundheitsvorsorge. Dadurch lässt sich oft verhindern, dass das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung anordnet, denn bei einer wirksamen Vorsorgevollmacht besteht dafür im Regelfall kein Bedarf.

Wer darf eine Vorsorgevollmacht erteilen?

Nur eine volljährige und geschäftsfähige Person kann eine Vorsorgevollmacht erteilen. Der Gesetzgeber schreibt zwar keine bestimmte Form vor, trotzdem empfiehlt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ausdrücklich die schriftliche Abfassung, damit Inhalt und Umfang der Vorsorgevollmacht jederzeit nachvollziehbar bleiben.

In einigen Konstellationen reicht die einfache Schriftform nicht aus. Geht es beispielsweise um Immobiliengeschäfte, verlangen bestimmte Rechtsgeschäfte eine öffentliche Beglaubigung oder eine notarielle Beurkundung.

Vorsorgevollmacht verantwortungsvoll erteilen

Sprechen Sie frühzeitig mit der künftigen Bevollmächtigten über Inhalte und Grenzen der Vorsorgevollmacht. Dabei hilft es, typische Situationen durchzugehen, etwa Krankenhausaufenthalte, Umzüge in eine Pflegeeinrichtung oder den Verkauf größerer Vermögenswerte. Durch offene Gespräche lassen sich Missverständnisse reduzieren, und die Vertrauensperson kennt Ihre Wünsche genauer.

Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte oder Notarinnen und Notare beraten insbesondere dann, wenn umfangreiches Vermögen oder Immobilien vorhanden sind oder mehrere Personen gemeinsam bevollmächtigt werden sollen.

Vorsorgevollmacht und Hausnotruf als starkes Duo

Ein Hausnotruf bietet Sicherheit im Alltag, denn ein Knopfdruck reicht, und die besetzte Notrufzentrale informiert sofort die vorher festgelegten Ansprechpartner. Systeme wie der Hausnotruf von AUTAVIE-Sievers ermöglichen es Menschen, mit einfach zu bedienenden Hausnotruf-Systemen auch bis ins hohe Alter selbstständig und zugleich sicher in den eigenen vier Wänden zu leben.

Vorsorgevollmacht und Hausnotruf verbinden

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben, liegt es nahe, genau die bevollmächtigte Person im Hausnotruf-System als Kontakt zu hinterlegen. So erhält im Notfall diejenige Person die Information, die nicht nur praktisch helfen kann, sondern rechtlich zur Vertretung berechtigt ist.

Dadurch greifen Vorsorgevollmacht und Hausnotruf ineinander. Die Zentrale alarmiert im Ernstfall die vereinbarten Kontaktpersonen, und Ihre in der Vorsorgevollmacht geregelte Vertretung kann sofort handeln, Arztgespräche führen, Entscheidungen abstimmen und nötige Schritte einleiten.

Wenn Sie mehrere Bevollmächtigte benannt haben, lässt sich im Hausnotruf zusätzlich eine Reihenfolge festlegen, wen die Zentrale zuerst versucht zu erreichen. So bleibt klar, wer im Ernstfall zuerst Entscheidungen trifft, und wer danach unterstützt.

„Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, setzt aber volles Vertrauen zu der Person voraus, die mit dieser Vollmacht ausgestattet werden soll."
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2023

Vorsorgevollmacht und Musterformular der Justizbehörde nutzen

Wer eine Vorsorgevollmacht erstellen möchte, muss keinen freien Text verfassen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt auf seiner Internetseite ein ausführliches Muster für die Vorsorgevollmacht bereit. Dort finden Sie außerdem die Broschüre Betreuungsrecht mit Erläuterungen und Ausfüllhinweisen, die das Ausfüllen des Formulars erleichtern.

Musterformular nutzen

Über die offizielle Seite des Bundesministeriums können Sie das Muster für die Vorsorgevollmacht kostenfrei herunterladen und ausdrucken. Das Formular führt durch die relevanten Lebensbereiche und zeigt, in welchen Punkten Sie Entscheidungen treffen oder Ergänzungen eintragen können.

Wer sich beim Ausfüllen unsicher fühlt, kann den Entwurf anschließend mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Beratungsstelle besprechen. So entsteht Schritt für Schritt eine zu Ihrer Lebenssituation passende Vorsorgevollmacht.

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