Selbstbestimmt handeln – wie die Vorsorgevollmacht Ihr Leben absichert
Diesen Text gibt es auch in Einfacher Sprache.
Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Chance, rechtzeitig festzulegen, wer Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertreten darf, falls Sie das selbst nicht mehr können. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die im Ernstfall an Ihrer Stelle handelt und Ihre Interessen wahrnimmt. So behalten Sie Einfluss auf medizinische, finanzielle und persönliche Entscheidungen, selbst wenn Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen dies erschweren würden.
Viele Menschen schieben das Thema Vorsorgevollmacht vor sich her, denn sie möchten sich ungern mit Krisensituationen befassen. Genau deshalb lohnt sich frühzeitige Planung, damit die Vorsorgevollmacht im Notfall bereits vorliegt und ohne Zeitverlust genutzt werden kann.
Vorsorgevollmacht einfach erklärt
Die Vorsorgevollmacht schafft eine klare Vertretungsregelung. Sie legen fest, in welchen Bereichen Ihre Bevollmächtigten tätig werden dürfen, etwa bei Bankgeschäften, Vertragsabschlüssen oder Fragen der Gesundheitsvorsorge. Dadurch lässt sich oft verhindern, dass das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung anordnet, denn bei einer wirksamen Vorsorgevollmacht besteht dafür im Regelfall kein Bedarf.
Wer darf eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Nur eine volljährige und geschäftsfähige Person kann eine Vorsorgevollmacht erteilen. Der Gesetzgeber schreibt zwar keine bestimmte Form vor, trotzdem empfiehlt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ausdrücklich die schriftliche Abfassung, damit Inhalt und Umfang der Vorsorgevollmacht jederzeit nachvollziehbar bleiben.
In einigen Konstellationen reicht die einfache Schriftform nicht aus. Geht es beispielsweise um Immobiliengeschäfte, verlangen bestimmte Rechtsgeschäfte eine öffentliche Beglaubigung oder eine notarielle Beurkundung.
Vorsorgevollmacht verantwortungsvoll erteilen
Sprechen Sie frühzeitig mit der künftigen Bevollmächtigten über Inhalte und Grenzen der Vorsorgevollmacht. Dabei hilft es, typische Situationen durchzugehen, etwa Krankenhausaufenthalte, Umzüge in eine Pflegeeinrichtung oder den Verkauf größerer Vermögenswerte. Durch offene Gespräche lassen sich Missverständnisse reduzieren, und die Vertrauensperson kennt Ihre Wünsche genauer.
Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte oder Notarinnen und Notare beraten insbesondere dann, wenn umfangreiches Vermögen oder Immobilien vorhanden sind oder mehrere Personen gemeinsam bevollmächtigt werden sollen.
Vorsorgevollmacht und Hausnotruf als starkes Duo
Ein Hausnotruf bietet Sicherheit im Alltag, denn ein Knopfdruck reicht, und die besetzte Notrufzentrale informiert sofort die vorher festgelegten Ansprechpartner. Systeme wie der Hausnotruf von AUTAVIE-Sievers ermöglichen es Menschen, mit einfach zu bedienenden Hausnotruf-Systemen auch bis ins hohe Alter selbstständig und zugleich sicher in den eigenen vier Wänden zu leben.
Vorsorgevollmacht und Hausnotruf verbinden
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben, liegt es nahe, genau die bevollmächtigte Person im Hausnotruf-System als Kontakt zu hinterlegen. So erhält im Notfall diejenige Person die Information, die nicht nur praktisch helfen kann, sondern rechtlich zur Vertretung berechtigt ist.
Dadurch greifen Vorsorgevollmacht und Hausnotruf ineinander. Die Zentrale alarmiert im Ernstfall die vereinbarten Kontaktpersonen, und Ihre in der Vorsorgevollmacht geregelte Vertretung kann sofort handeln, Arztgespräche führen, Entscheidungen abstimmen und nötige Schritte einleiten.
Wenn Sie mehrere Bevollmächtigte benannt haben, lässt sich im Hausnotruf zusätzlich eine Reihenfolge festlegen, wen die Zentrale zuerst versucht zu erreichen. So bleibt klar, wer im Ernstfall zuerst Entscheidungen trifft, und wer danach unterstützt.
„Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, setzt aber volles Vertrauen zu der Person voraus, die mit dieser Vollmacht ausgestattet werden soll."Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2023
Vorsorgevollmacht und Musterformular der Justizbehörde nutzen
Wer eine Vorsorgevollmacht erstellen möchte, muss keinen freien Text verfassen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt auf seiner Internetseite ein ausführliches Muster für die Vorsorgevollmacht bereit. Dort finden Sie außerdem die Broschüre Betreuungsrecht mit Erläuterungen und Ausfüllhinweisen, die das Ausfüllen des Formulars erleichtern.
Musterformular nutzen
Über die offizielle Seite des Bundesministeriums können Sie das Muster für die Vorsorgevollmacht kostenfrei herunterladen und ausdrucken. Das Formular führt durch die relevanten Lebensbereiche und zeigt, in welchen Punkten Sie Entscheidungen treffen oder Ergänzungen eintragen können.
Wer sich beim Ausfüllen unsicher fühlt, kann den Entwurf anschließend mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Beratungsstelle besprechen. So entsteht Schritt für Schritt eine zu Ihrer Lebenssituation passende Vorsorgevollmacht.
Gerne beraten wir Sie zum Hausnotruf
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder stellen Sie eine unverbindliche Anfrage.
Vorsorgevollmacht – einfach erklärt
Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument.
Mit der Vorsorgevollmacht legen Sie fest:
Wer darf für Sie entscheiden, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
Diese Person heißt: bevollmächtigte Person.
Viele sagen auch: Vertrauensperson.
Die Vorsorgevollmacht gilt nur,
wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Zum Beispiel nach einem Unfall.
Oder bei einer schweren Krankheit.
Oder wenn Sie sehr schwach sind und Hilfe brauchen.
Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?
Mit einer Vorsorgevollmacht bleiben Sie möglichst selbstbestimmt.
Denn Sie entscheiden heute, wer später für Sie handeln darf.
Die bevollmächtigte Person kann dann zum Beispiel:
- mit Ärztinnen und Ärzten sprechen
- Entscheidungen zur Behandlung mit Ihnen besprechen (wenn das noch geht)
- sich um Bank und Geld kümmern
- Verträge regeln (zum Beispiel Wohnung, Pflege, Versicherungen)
So kann oft verhindert werden,
dass ein Gericht eine Betreuung anordnet.
Wie macht man eine Vorsorgevollmacht?
Am besten schreiben Sie die Vorsorgevollmacht schriftlich auf.
Dann ist klar, was Sie wollen.
Wichtig ist:
- Sie müssen volljährig sein (mindestens 18 Jahre).
- Sie müssen verstehen, was Sie unterschreiben.
- Sie müssen das Dokument unterschreiben.
Was ist dabei besonders wichtig?
Wählen Sie eine Person, der Sie wirklich vertrauen.
Sprechen Sie in Ruhe mit dieser Person.
Klären Sie zum Beispiel:
- Was ist Ihnen wichtig, wenn Sie krank werden?
- Wer soll informiert werden?
- Welche Entscheidungen darf die Person treffen – und welche nicht?
Tipp: Schreiben Sie Wünsche und Grenzen möglichst klar auf.
Wo bekommen Sie Hilfe?
Sie müssen nicht alles allein formulieren.
Es gibt kostenlose Formulare, die Ihnen helfen.
Ein bekanntes Formular gibt es beim Bundesministerium für Justiz.
Dort können Sie ein Muster herunterladen und ausfüllen.
Hier können Sie das Formular herunterladen (öffnet in neuem Tab)


