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Hausnotruf bei Umzug ins Pflegeheim: Diese Schritte sollten Sie jetzt kennen

von | Aug. 31, 2026 | Kosten & Bürokratie | 0 Kommentare

Diesen Text gibt es auch in Einfacher Sprache.

Ein Umzug ins Pflegeheim wirft viele organisatorische Fragen auf. Dazu gehört auch der bestehende Hausnotrufvertrag: Muss er gekündigt werden? Welche Frist gilt? Und was passiert mit dem Hausnotrufgerät?

Bei AUTAVIE-Sievers endet der Vertrag nicht automatisch allein durch den Umzug ins Pflegeheim. Der Heimeinzug kann ein Anlass sein, die Kündigung schriftlich einzureichen. Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und die Rückgabe der Hausnotrufeinrichtung.

Das Wichtigste in Kürze

Vier Wochen zum Monatsende, schriftlich, und das Hausnotrufgerät wird zurückgegeben — mit der Rückgabe endet der Vertrag.

Welche Kündigungsfrist gilt bei AUTAVIE-Sievers?

Der Hausnotrufvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.

Der Vertragsbeginn ist das Datum der Lieferung. Für die Berechnung der Frist ist daher der aktuelle Vertragszeitraum maßgeblich. Eine Kündigung zum gewünschten Monatsende sollte rechtzeitig bei AUTAVIE-Sievers eingehen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Mitteilung über den Umzug reicht nach den vorliegenden Vertragsangaben nicht aus.

Was passiert mit dem Hausnotrufgerät?

Das Hausnotrufgerät bleibt Eigentum von AUTAVIE-Sievers und muss zurückgegeben werden. Der Vertrag endet mit der Rückgabe der Hausnotrufeinrichtung.

Zur Einrichtung können je nach Vertrag weitere Bestandteile gehören. Dazu zählen zum Beispiel ein Handsender oder weiteres Zubehör. Prüfen Sie deshalb vor der Rückgabe, welche Geräte und Teile Sie von uns erhalten haben.

Fragen zu Ihrem Vertrag?

Wir prüfen den konkreten Vertragszeitraum, klären das mögliche Vertragsende und stimmen die Rückgabe mit Ihnen ab.

Hausnotruf bei Heimeinzug richtig kündigen

Vertragsunterlagen prüfen

Sehen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach, wann der Vertrag begonnen hat und welche Hausnotrufeinrichtung überlassen wurde. Die vertraglichen Angaben bilden die Grundlage für die weitere Planung.

Kündigung schriftlich einreichen

Teilen Sie AUTAVIE schriftlich mit, dass der Hausnotrufvertrag gekündigt werden soll. Sie können dabei den geplanten Heimeinzug als Anlass nennen.

Eine Kündigung sollte mindestens diese Angaben enthalten:

  • Name der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners
  • Anschrift
  • Datum der Kündigung
  • gewünschtes Vertragsende, sofern bekannt
  • Bitte um Informationen zur Rückgabe der Hausnotrufeinrichtung
  • Unterschrift

Frist zum Monatsende einplanen

Planen Sie die Frist von vier Wochen zum Monatsende ein. Der genaue Termin hängt davon ab, wann Ihre schriftliche Kündigung bei AUTAVIE eingeht.

Wenn der Heimeinzug kurzfristig bevorsteht, sollten Sie die Kündigung möglichst zeitnah versenden. Bei Unsicherheit zum Vertragsende können wir den konkreten Vertrag prüfen und Auskunft geben.

Gerät und Zubehör zurückgeben

Sammeln Sie das Hausnotrufgerät und alle dazugehörigen Teile. Stimmen Sie den Rückgabeweg direkt mit uns ab. Die Rückgabe kann grundsätzlich per Post oder an einen unserer Kooperationspartner erfolgen.

Vertragsende klären

Der Vertrag endet mit der Rückgabe der Hausnotrufeinrichtung.

Musterformulierung

„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Hausnotrufvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Grund ist der Umzug in ein Pflegeheim. Bitte teilen Sie mir das genaue Vertragsende sowie den vorgesehenen Weg für die Rückgabe der Hausnotrufeinrichtung mit."

Datum, Name, Anschrift und Unterschrift bitte ergänzen. Ein Nachweis über den Versand (z. B. Einwurf-Einschreiben) kann sinnvoll sein.

Rückgabe direkt abstimmen

Wir klären mit Ihnen den passenden Rückgabeweg — per Post oder über einen unserer Kooperationspartner.

FAQ

Muss der Hausnotrufvertrag bei einem Umzug ins Pflegeheim gekündigt werden?

Ein Heimeinzug beendet den AUTAVIE-Hausnotrufvertrag nach den vorliegenden Angaben nicht automatisch. Der Umzug kann ein Anlass sein, die Kündigung schriftlich einzureichen. Die vertragliche Kündigungsfrist und die Rückgabe der Hausnotrufeinrichtung bleiben maßgeblich.

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja. Nach den bereitgestellten AUTAVIE-Vertragsangaben hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen.

Können Angehörige die Kündigung übernehmen?

Das hängt von der jeweiligen Vertrags- und Vertretungssituation ab. Angehörige sollten prüfen, wer als Vertragspartnerin oder Vertragspartner eingetragen ist. Bei Unsicherheit kann AUTAVIE die nächsten Schritte erläutern.

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