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Kostenübernahme durch das Sozialamt: Wann die Sozialhilfe für Ihren Hausnotruf einspringt

von | Apr. 21, 2026 | Kosten & Bürokratie | 0 Kommentare

Diesen Text gibt es auch in Einfacher Sprache.

Die Sicherheit und Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden ist ein unschätzbares Gut. Ein Hausnotrufsystem leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Wir von AUTAVIE-Sievers möchten, dass diese Sicherheit keine Frage des Geldbeutels ist. Deshalb informieren wir Sie heute darüber, unter welchen Umständen das Sozialamt die Kosten für einen Hausnotruf übernehmen kann, und nehmen dabei Bezug auf die Regelungen der Stadt Münster.

Seniorin mit Funksender von AUTAVIE-Sievers am Handgelenk

Grundsätzliche Unterstützung durch die „Hilfe zur Pflege"

Wenn die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die notwendige Versorgung zu decken, kann die „Hilfe zur Pflege" des Sozialamts eine wichtige Unterstützung sein. Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung im Alltag auf Hilfe angewiesen sind.

Ein Hausnotrufsystem wird als offizielles Pflegehilfsmittel anerkannt, weshalb die Kosten hierfür im Rahmen der „Hilfe zur Pflege" übernommen werden können. Dies gilt sowohl für Personen, deren Pflegekassenleistungen nicht genügen, als auch für Menschen, die nicht pflegeversichert sind.

Quelle: Stadt Münster, Hilfe zur Pflege (Stand: 20.03.2026)

Hausnotruf als anerkanntes Pflegehilfsmittel

Ein Hausnotrufsystem ist offiziell als Pflegehilfsmittel anerkannt. Die Kosten können daher im Rahmen der „Hilfe zur Pflege" durch das Sozialamt übernommen werden.

Wann übernimmt das Sozialamt die Kosten?

Die Entscheidung über eine Kostenübernahme ist immer von der individuellen finanziellen Situation abhängig. Das Sozialamt prüft das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person sowie ihres Partners. Liegt ein entsprechender Bedarf vor und reichen die eigenen Mittel nicht aus, kann ein Anspruch auf Kostenübernahme für den Hausnotruf bestehen.

Quelle: Stadt Münster, Hilfe zur Pflege (Stand: 20.03.2026)

1

Pflegebedürftigkeit

Sie sind aufgrund von Krankheit oder Behinderung im Alltag auf Hilfe angewiesen und benötigen pflegerische Unterstützung.

2

Finanzielle Bedürftigkeit

Ihr Einkommen und Vermögen sowie das Ihres Partners reichen nicht aus, um die Kosten selbst zu tragen.

3

Antragstellung

Ein formeller Antrag beim zuständigen Sozialamt muss gestellt werden, damit die Leistungen geprüft und bewilligt werden können.

Der Weg zur Kostenübernahme in Münster

Für Einwohner der Stadt Münster ist der Weg klar geregelt. Um Leistungen der „Hilfe zur Pflege" zu erhalten, muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Das entsprechende Formular kann direkt auf der Webseite der Stadt Münster heruntergeladen, am Computer ausgefüllt und anschließend eingereicht werden.

Quelle: Stadt Münster, Hilfe zur Pflege (Stand: 20.03.2026)

Antragsformular herunterladen

Das Formular für die „Hilfe zur Pflege" steht auf der Webseite der Stadt Münster zum Download bereit und kann direkt am Computer ausgefüllt werden.

Antrag ausfüllen und einreichen

Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn beim Sozialamt der Stadt Münster ein. Dort wird Ihre individuelle Situation geprüft.

Bewilligung und Versorgung

Nach positiver Prüfung werden die Kosten für Ihren Hausnotruf übernommen und Sie erhalten die Versorgung, die Sie benötigen.

Eine weitere Möglichkeit: Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung

Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause leben, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Dieses Geld kann flexibel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Dazu können im individuell zu prüfenden Fall auch Dienstleistungen wie die von AUTAVIE-Sievers zählen. So können Sie diesen Betrag nutzen, um die Kosten für Ihr Hausnotrufsystem zu finanzieren und damit sich selbst und Ihre Angehörigen zu entlasten.

Quelle: Stadt Münster, Unterstützung im Alltag (Stand: 20.03.2026)

Monatlicher Entlastungsbetrag

131 €

pro Monat bei Pflegegrad 1–5

Einsetzbar für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, darunter im individuellen Fall auch Hausnotrufleistungen.

Pflegegrad 1–5 131 € monatlich Für Zuhause lebende

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg

Der Umgang mit Formularen kann eine Hürde sein. Deshalb nehmen wir Ihnen einen wichtigen Schritt ab: Wir füllen gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse aus und reichen diesen anschließend direkt für Sie ein.

Während Sie weitere Anträge, beispielsweise beim Sozialamt, selbst stellen müssen, stehen wir Ihnen jederzeit für eine umfassende Beratung zu unseren Hausnotruflösungen zur Seite. Wir erklären Ihnen transparent die Unterschiede, Kosten und den Nutzen der einzelnen Geräte, damit Sie die beste Entscheidung für Ihre persönliche Sicherheit treffen können. Sprechen Sie uns an – wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Wir von AUTAVIE-Sievers füllen gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse aus und reichen diesen direkt für Sie ein. So nehmen wir Ihnen einen wichtigen Schritt ab.

Fragen zur Kostenübernahme?

Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

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