Kostenübernahme durch das Sozialamt: Wann die Sozialhilfe für Ihren Hausnotruf einspringt
Die Sicherheit und Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden ist ein unschätzbares Gut. Ein Hausnotrufsystem leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Wir von AUTAVIE-Sievers möchten, dass diese Sicherheit keine Frage des Geldbeutels ist. Deshalb informieren wir Sie heute darüber, unter welchen Umständen das Sozialamt die Kosten für einen Hausnotruf übernehmen kann, und nehmen dabei Bezug auf die Regelungen der Stadt Münster.
Grundsätzliche Unterstützung durch die „Hilfe zur Pflege"
Wenn die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die notwendige Versorgung zu decken, kann die „Hilfe zur Pflege" des Sozialamts eine wichtige Unterstützung sein. Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung im Alltag auf Hilfe angewiesen sind.
Ein Hausnotrufsystem wird als offizielles Pflegehilfsmittel anerkannt, weshalb die Kosten hierfür im Rahmen der „Hilfe zur Pflege" übernommen werden können. Dies gilt sowohl für Personen, deren Pflegekassenleistungen nicht genügen, als auch für Menschen, die nicht pflegeversichert sind.
Quelle: Stadt Münster, Hilfe zur Pflege (Stand: 20.03.2026)
Hausnotruf als anerkanntes Pflegehilfsmittel
Ein Hausnotrufsystem ist offiziell als Pflegehilfsmittel anerkannt. Die Kosten können daher im Rahmen der „Hilfe zur Pflege" durch das Sozialamt übernommen werden.
Wann übernimmt das Sozialamt die Kosten?
Die Entscheidung über eine Kostenübernahme ist immer von der individuellen finanziellen Situation abhängig. Das Sozialamt prüft das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person sowie ihres Partners. Liegt ein entsprechender Bedarf vor und reichen die eigenen Mittel nicht aus, kann ein Anspruch auf Kostenübernahme für den Hausnotruf bestehen.
Quelle: Stadt Münster, Hilfe zur Pflege (Stand: 20.03.2026)
Pflegebedürftigkeit
Sie sind aufgrund von Krankheit oder Behinderung im Alltag auf Hilfe angewiesen und benötigen pflegerische Unterstützung.
Finanzielle Bedürftigkeit
Ihr Einkommen und Vermögen sowie das Ihres Partners reichen nicht aus, um die Kosten selbst zu tragen.
Antragstellung
Ein formeller Antrag beim zuständigen Sozialamt muss gestellt werden, damit die Leistungen geprüft und bewilligt werden können.
Der Weg zur Kostenübernahme in Münster
Für Einwohner der Stadt Münster ist der Weg klar geregelt. Um Leistungen der „Hilfe zur Pflege" zu erhalten, muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Das entsprechende Formular kann direkt auf der Webseite der Stadt Münster heruntergeladen, am Computer ausgefüllt und anschließend eingereicht werden.
Quelle: Stadt Münster, Hilfe zur Pflege (Stand: 20.03.2026)
Antragsformular herunterladen
Das Formular für die „Hilfe zur Pflege" steht auf der Webseite der Stadt Münster zum Download bereit und kann direkt am Computer ausgefüllt werden.
Antrag ausfüllen und einreichen
Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn beim Sozialamt der Stadt Münster ein. Dort wird Ihre individuelle Situation geprüft.
Bewilligung und Versorgung
Nach positiver Prüfung werden die Kosten für Ihren Hausnotruf übernommen und Sie erhalten die Versorgung, die Sie benötigen.
Eine weitere Möglichkeit: Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause leben, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Dieses Geld kann flexibel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Dazu können im individuell zu prüfenden Fall auch Dienstleistungen wie die von AUTAVIE-Sievers zählen. So können Sie diesen Betrag nutzen, um die Kosten für Ihr Hausnotrufsystem zu finanzieren und damit sich selbst und Ihre Angehörigen zu entlasten.
Quelle: Stadt Münster, Unterstützung im Alltag (Stand: 20.03.2026)
Monatlicher Entlastungsbetrag
pro Monat bei Pflegegrad 1–5
Einsetzbar für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, darunter im individuellen Fall auch Hausnotrufleistungen.
Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg
Der Umgang mit Formularen kann eine Hürde sein. Deshalb nehmen wir Ihnen einen wichtigen Schritt ab: Wir füllen gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse aus und reichen diesen anschließend direkt für Sie ein.
Während Sie weitere Anträge, beispielsweise beim Sozialamt, selbst stellen müssen, stehen wir Ihnen jederzeit für eine umfassende Beratung zu unseren Hausnotruflösungen zur Seite. Wir erklären Ihnen transparent die Unterschiede, Kosten und den Nutzen der einzelnen Geräte, damit Sie die beste Entscheidung für Ihre persönliche Sicherheit treffen können. Sprechen Sie uns an – wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
Wir von AUTAVIE-Sievers füllen gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse aus und reichen diesen direkt für Sie ein. So nehmen wir Ihnen einen wichtigen Schritt ab.
Fragen zur Kostenübernahme?
Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder stellen Sie eine unverbindliche Anfrage.
Kosten für den Hausnotruf: Zahlt das Sozialamt?
Ein Hausnotruf kann Ihnen Sicherheit geben.
Sie können damit länger sicher zuhause leben.
Manche Menschen fragen:
Kann das Sozialamt die Kosten übernehmen?
Hier erklären wir das einfach.
Wir beziehen uns dabei auf Regeln in Münster.
Hilfe zur Pflege
Manchmal reicht das Geld von der Pflege-Versicherung nicht aus.
Dann kann das Sozialamt helfen.
Diese Hilfe heißt: Hilfe zur Pflege.
Die Hilfe ist für Menschen,
die wegen Krankheit oder Behinderung Unterstützung brauchen.
Ein Hausnotruf kann ein Pflege-Hilfsmittel sein.
Dann kann das Sozialamt die Kosten übernehmen.
Das kann auch gelten, wenn jemand keine Pflege-Versicherung hat.
Wann übernimmt das Sozialamt die Kosten?
Das Sozialamt prüft immer den Einzelfall.
Wichtig ist:
- Wie viel Einkommen haben Sie?
- Wie viel Vermögen haben Sie?
- Gibt es eine Partnerin oder einen Partner?
- Wie ist dort Einkommen und Vermögen?
Wenn das Geld nicht reicht,
kann es eine Kosten-Übernahme geben.
So geht es in Münster
Sie müssen einen Antrag beim Sozialamt stellen.
Das Formular gibt es auf der Internet-Seite der Stadt Münster.
Sie können das Formular herunterladen, am Computer ausfüllen und abgeben.
Eine weitere Möglichkeit: Entlastungsbetrag
Viele Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 bekommen jeden Monat Geld.
Das heißt: Entlastungsbetrag.
Der Betrag ist 131 Euro im Monat.
Dieses Geld ist für anerkannte Hilfe im Alltag.
Im Einzelfall können damit auch Leistungen für den Hausnotruf bezahlt werden.
Wir helfen Ihnen
Formulare sind oft schwierig.
Wir unterstützen Sie dabei.
Wir können mit Ihnen zusammen den Antrag für die Pflegekasse ausfüllen.
Und wir können ihn für Sie einreichen.
Andere Anträge, zum Beispiel beim Sozialamt, müssen Sie selbst stellen.
Aber wir beraten Sie gerne.
Wir erklären Ihnen:
- Welche Geräte es gibt
- Was die Geräte kosten
- Was die Geräte können
Sprechen Sie uns an.
Wir nehmen uns Zeit für Sie.


