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Sicherheit als Standard: Warum der Hausnotruf bei Pflegegrad 3 (fast) nichts kostet

von | Juni 23, 2026 | Kosten & Bürokratie | 0 Kommentare

Diesen Text gibt es auch in Einfacher Sprache.

Je höher der Pflegebedarf, desto wichtiger wird eine lückenlose und verlässliche Absicherung in den eigenen vier Wänden. Für Menschen mit einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" ist ein Hausnotrufsystem oft kein „Nice-to-have" mehr, sondern ein wichtiger Bestandteil für ein sicheres Alltagsleben.

Die gute Nachricht ist: Bei den Kosten für einen Hausnotruf bei Pflegegrad 3 sorgt die Pflegeversicherung für eine finanzielle Entlastung. Die Kosten für die technische Grundausstattung werden in der Regel vollständig übernommen, sodass Sie maximale Sicherheit ohne zusätzliche finanzielle Belastung erhalten.

Hausnotruf bei Pflegegrad 3

Zuschuss, Voraussetzungen und Leistungen – kompakt erklärt.

Basistarif (Beispiel)
27,00 € / Monat
Zuschuss Pflegekasse
bis 27,00 € / Monat
Ihre Zuzahlung
0 €*
*bei Basistarif bis 27,00 €

Keine Zusatzkosten: Der Hausnotruf als anerkannte Kassenleistung

Die monatlichen Gebühren für ein Hausnotrufsystem variieren je nach Anbieter, doch die grundlegende Funktionsweise ist immer dieselbe: Ein Notrufknopf, der als Armband oder Kette getragen wird, verbindet Sie im Notfall mit einer 24/7 besetzten Zentrale. Für diese Sicherheit und die Bereitstellung der Technik fallen Kosten an – so wie bei unserem klassischen Hausnotrufgerät.

Bei anerkanntem Pflegegrad 3 greift jedoch die volle Unterstützung der Pflegekasse. Als technisches Pflegehilfsmittel wird der Hausnotruf mit einem Betrag von bis zu 27,00 Euro pro Monat bezuschusst. Da unser Basisgerät genau diesen Preis hat, ist der Hausnotruf für Sie in diesem Fall kostenfrei. Die Abrechnung erfolgt dabei direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Basistarif

Gerät + Notrufzentrale (Beispiel)

27,00 €

Zuschuss

Pflegekasse (technisches Pflegehilfsmittel)

bis 27,00 €

Zuzahlung

bei Basistarif bis 27,00 €

0 €

Infokachel: Was bedeutet Pflegegrad 3?

Punktebereich, Bedeutung und typische Unterstützung im Alltag.

Pflegegrad 3 wird Menschen zuerkannt, die eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" aufweisen. Dies ist eine Stufe über der „erheblichen Beeinträchtigung" von Pflegegrad 2.

Laut Definition sind Personen pflegebedürftig, „die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen". Die Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit wird in § 15 SGB XI beschrieben (Begutachtungsinstrument).

Pflegegrad 3
47,5 bis unter 70 Punkte
Betroffene benötigen häufig mehrmals täglich Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Selbstversorgung ist nur noch sehr eingeschränkt möglich, und es besteht ein hoher und regelmäßiger Unterstützungsbedarf.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (Definition Pflegebedürftigkeit), Stand: 12.03.2026 (wie im Briefing genannt), Abrufdatum: 27.05.2026.

Sie möchten wissen, ob die Kostenübernahme bei Ihnen passt?

Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen und unterstützen bei den nächsten Schritten.

Warum ist der Hausnotruf bei Pflegegrad 3 so wichtig?

Mit steigendem Pflegegrad erhöht sich oft auch das Risiko für unvorhergesehene Notfälle. Die Fähigkeit, im Ernstfall selbstständig ein Telefon zu erreichen und Hilfe zu rufen, kann stark eingeschränkt sein. Genau hier setzt der Hausnotruf an:

  1. Ständige Erreichbarkeit: Der Notrufknopf ist immer am Körper und somit jederzeit griffbereit.
  2. Einfache Bedienung: Ein Knopfdruck genügt, um eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale herzustellen. Teilweise gibt es Geräte wie CARU care, bei denen ein Notruf per Spracherkennung ausgelöst werden kann.
  3. Schnelle Hilfe: Geschulte Mitarbeiter der Zentrale kennen Ihre hinterlegten Daten und können sofort passende Hilfe (Angehörige, Pflegedienst, Rettungsdienst) alarmieren.

Gerade bei Pflegegrad 3 ist der Hausnotruf oft eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass ein Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung weiterhin möglich ist und eine stationäre Unterbringung vermieden werden kann.

Umfassende Unterstützung: Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3

Der Zuschuss zum Hausnotruf ist ein wichtiger Teil der Leistungen, die Ihnen mit Pflegegrad 3 zustehen. Gemäß der Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit für das Jahr 2026 haben Sie zudem Anspruch auf deutlich höhere Beträge:

Pflegegeld

599 € / Monat

bei häuslicher Pflege durch Angehörige

Pflegesachleistungen

1.497 € / Monat

für professionelle ambulante Pflegedienste

Pflegehilfsmittel (Verbrauch)

42 € / Monat

z. B. Desinfektion, Einmalhandschuhe

Kurzzeit- oder Verhinderungspflege

1.198 € / Jahr

jährliches Budget (je nach Nutzung/Regelung)

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026" (Stand: 04.11.2025), Abrufdatum: 27.05.2026. PDF öffnen

Diese Leistungen unterstreichen den hohen Stellenwert, den der Gesetzgeber der ambulanten Pflege beimisst. Der Hausnotruf ist dabei ein zentraler Sicherheitsanker.

Sie interessieren sich für Zusatzleistungen (z. B. unterwegs)?

Wir erklären, welche Kosten die Kasse übernimmt – und welche Differenz ggf. bleibt.

FAQ

Muss ich bei Pflegegrad 3 für den Hausnotruf in Vorkasse treten?

Nein. Wir rechnen die Kosten für den Basistarif direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten keine Rechnung und müssen nicht in Vorkasse treten.

Übernimmt die Kasse auch die Kosten für Zusatzleistungen wie einen mobilen Notruf?

Der Zuschuss der Pflegekasse ist auf die Kosten für die technische Grundausstattung (Basispaket) begrenzt. Bei teureren Geräten (z. B. Kombi-Lösungen für zuhause und unterwegs) werden in der Regel die Basiskosten berücksichtigt – Sie zahlen dann nur die Differenz.

Gilt der Zuschuss auch, wenn ich nicht allein lebe?

Hier gibt es keine pauschalen Regeln – Pflegekassen prüfen jeden Fall einzeln. Eine Kostenübernahme kann auch dann möglich sein, wenn Sie mit einer anderen Person zusammenleben, diese im Notfall aber nicht in der Lage wäre, schnell und adäquat Hilfe zu leisten (z. B. aufgrund eigener gesundheitlicher Einschränkungen).