Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel begrenzt und die beschriebenen Programme evtl. nicht mehr oder nur eingeschränkt verfügbar sind.
KfW-Zuschuss für Ihre Anlage
KfW-Förderung für Einbruchschutz: als Kredit oder Zuschuss
Zuschuss-Programm 455-E “Einbruchschutz”
Erhalten Sie bis zu 1.600 €Zuschuss für Ihren Einbruchschutz.
Kredit-Programm 159 “Altersgerecht umbauen”
Zinsgünstige Darlehen für Ihren Einbruchschutz.
Mit dem KfW-Förderprogramm 455-E „Einbruchschutz” erhalten Sie bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden. Die ersten 1.000 € werden mit 20%, darüber hinausgehende Kosten bis 15.000 € mit 10% bezuschusst. Den Zuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW, gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Antrag.
Alternativ können Sie Ihre Einbruchschutz-Maßnahmen mit dem günstigen KfW-Darlehensprogramm 159 “Altersgerecht Umbauen” finanzieren. Den KfW-Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank.
Förderfähig sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks. Der Antrag auf Förderung muss bei der KfW eingehen bevor mit den Maßnahmen begonnen wird, bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Förderfähige Alarmanlagen und Sicherheitssysteme
DAITEM D22 (VdS Home)
> mehr erfahren > Hersteller-Website
complex 400H (VdS C)
> mehr erfahren
DAITEM D24 (VdS B)
> mehr erfahren > Hersteller-Website
Beratung & Planung
Alarmdienstleistungen