Service, Wartung und Instandhaltung für Ihre Sicherheitstechnik
Inspektion und Wartung
Durch die regelmäßige Wartung Ihrer Anlage stellen Sie auch langfristig sicher, dass Sie sich jederzeit zu 100% sicher fühlen können.
Service und Instandhaltung
Unsere erfahrenen Techniker reparieren zuverlässig Ihre Anlage. Bei Serivce-Vertragskunden sogar binnen verkürzter Reaktionszeiten.
SITRONIC-Sievers
GmbH & Co. KG
An den Loddenbüschen 77
48155 Münster
Tel.: 0251 92797-24
info@sitronic.de
ABV SITRONIC GmbH
Alarm-, Brandmelde- und Videotechnik
Corunnastr. 12E
58636 Iserlohn
Tel. 02371 8097 0
iserlohn@sitronic.de
Sicherheitstechnik besteht aus einem Netzwerk sensibler Sensoren. Um Sie dauerhaft zuverlässig zu schützen und Gefahren erkennen zu können, muss Ihre Anlage regelmäßig überprüft werden.
Mit regelmäßigen Inspektionen und Wartungen ihrer Einbruch- oder Brandmeldeanlage überprüfen wir die Funktionstüchtigkeit aller Sensoren und Komponenten und stellen sicher, dass Sie sich auch im Ernstfall zu 100% auf Ihre Anlage verlassen können.
Wenn bei Ihrer Anlage eine Störung ansteht oder eine Änderung vorgenommen werden soll, können Sie sich auf unsere erfahrenen Service-Techniker verlassen.
Service-Vertrag: optimale Betreuung für Ihr Sicherheitssystem
Damit wir Sie optimal betreuen können empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Service-Vertrags für Ihre Anlage. dieser bietet neben der regelmäßigen Wartung zahlreiche Vorteile und Leistungen zum monatlichen Festpreis. Sie profitieren z.B. von kurzen Reaktionszeiten auf Service-Anfragen (SLA), reduzierten Service- und Notdienst-Stundensätzen, unserem Wartungstermin-Service und vielen weiteren Vorteilen. Optional können Sie unseren telefonischen 24/7-Notdienst wählen.
Ihr Service-Vertrag
✔ Betriebssicherheit: verlassen Sie sich auch langfrstig auf Ihr Anlage
✔ kurze Reaktionszeiten: unseren Vertragskunden garantieren wir kurze Service-Reaktionszeiten
✔ Haftung: mit unserer Wartung erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten und Versicherungsanforderungen
✔ zuverlässig: wir erinnern Sie an kommende Wartungen und vereinbaren einen Termin mit Ihnen
✔ wirtschaftlich: planbare Kosten und reduzierte Stundensätze
Wie kann ich einen Service-Termin vereinbaren?
Um einen Service-Termin zu vereinbaren rufen Sie uns am besten direkt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Sie erreichen uns unter
Münster: 0251 92797-24 / service@sitronic.de
Iserlohn: 02371 8097-0 / iserlohn@sitronic.de
Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie unter den angegebenen Telefonnummern einen Notdienst anfragen. Die telefonische 24/7-Hotline steht nur unseren Kunden mit abgeschlossenem 24/7-Service-Vertrag zur Verfügung.
Als Service-Vertragskunde profitieren Sie im Service von günstigeren Stundensätzen und einem Rabatt auf das eingesetzte Material. Zudem erhalten Service-Anfragen von Vertragskunden aufgrund unserer Reaktionszeiten-Zusage bei der Terminvergabe Vorrang.
Wie kann ich meine Anlage von SITRONIC-Sievers warten lassen?
Wenn Sie bereits einen Service-Vertag oder noch einen alten Wartungsvertrag von SITRONIC-Sievers haben kommen wir automatisch auf Sie zu, um den nächsten Wartungstermin abzustimmen. Wenn Sie die Wartung vorziehen oder verschieben wollen, rufen Sie uns einfach an.
Wenn Sie noch keine Service- oder Wartungsvertrag haben können Sie Ihren persönlichen Service-Vertrag bei uns anfragen. Ihre Anlage wird dann regelmäßig in den notwendigen Abständen gewartet und Sie profitieren sofort von allen Vorteilen als Service-Kunde. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen Ihr persönliches Vertragsangebot.
Wenn Sie lediglich eine einmalige Wartung Ihrer Anlage wünschen, können Sie hierfür gerne einen Termin mit einem Service-Techniker vereinbaren. Die Wartung wird dann im Stundennachweis zu unseren regulären Service-Stundensätzen durchgeführt.
Bin ich verpflichtet meine Anlage warten zu lassen?
Es gibt viele gut Gründe, warum Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen und grundsätzlich Sicherheitssysteme regelmäßig gewartet werden sollten. Unter gewissen Umständen sind Wartungen auch verpflichtend durchzuführen, z.B. (keine abschließende Aufzählung):
bei Brandschutzauflagen > Als Betreiber einer baurechtlich geforderten Brandmeldeanlage, z.B. nach Norm DIN EN 14675, EN 0833 oder DIN EN 14676, sind Sie zur Wahrung Ihrer Betriebserlaubnis verpflichtet, die Anlage quartalsweise von einer Fachfirma überprüfen zu lassen.
bei Versicherungsauflagen > Wenn Ihr Versicherung den Einbau einer Einbruchmeldeanlage oder Brandmeldeanlage gefordert hat und dies als Voraussetzung für Ihre Deckungszusage macht, ist diese Zusage in der Regel auch an die regelmäßige Wartung der Anlage gekoppelt. Im Schadenfall müssen Sie Nachweis führen, dass die Wartungen durchgeführt wurden.
Unabhängig davon wahren Sie durch die Wartung Ihrer Neuanlage Ihren vollen Gewährleistungsanspruch, welcher sich ohne Wartung auf 2 Jahre verringert.
Kann ich auch ohne Vertrag den techn. Notdienst in Anspruch nehmen?
Der technische Notdienst steht grundsätzlich allen Kunden unserer Betriebe in Münster und Iserlohn zur Verfügung. Ohne Service-Vertrag zahlen Sie im Notdienst jedoch eine höhere Notdienst-Pauschale sowie höhere Notdienst-Stundensätze als unsere Vertagskunden. Zudem erhalten Sie mit Vertrag einen Rabatt auf das im Notdienst und Service eingesetzte Material.
Die technische 24/7-Hotline steht Ihnen ohne Vertrag nicht zur Verfügung.
Wie erreiche ich die technischen 24/7-Hotline?
Die technische 24/7-Hotline steht nur unseren Kunden mit 24/7-Service-Vertrag oder einem älteren Wartungsvertrag mit Telefonsupport-Option zur Verfügung.
Wenn Sie über einen Vertrag verfügen, wählen Sie einfach die Ihnen bekannte Nummer Ihres zuständigen Betriebes (Münster: 0251 92797-24 / Iserlohn: 02371 8097-0). Ein Mitarbeiter in unserer Zentrale prüft Ihren Vertrag und verbindet Sie umgehend mit einem Techniker.
Ohne Vertrag können Sie unsere 24/7-Hotline leider nicht in Anspruch nehmen. Ihnen bleibt jedoch die Möglichkeit, einen Notdienst-Einsatz eines Technikers zu beauftragen.
Muss ich meine Anlage trotz der Corona-Pandemie warten lassen?
für sicherungstechnische Anlagen ist die regelmäßige Instandhaltung fundamental wichtig. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Anlage funktioniert und im Alarmfall zuverlässig meldet. Die konkreten Vorgaben zur Instandhaltung sind in den jeweiligen Normen sowie bei bauordnungsrechtlich vorgegebenen Sicherungsanlagen behördlich vorgeschrieben.
Entgegen der Vermutung einzelner Betreiber von Sicherungsanlagen liegen in den Vorgängen rund um die Corona-Pandemie nicht automatisch Fälle „höherer Gewalt“ vor, die evtl. zum Aussetzen der vorgenannten Serviceleistungen berechtigen würden. Vielmehr hat der Betreiber alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die Instandhaltung seiner Anlage zu ermöglichen.
Ausnahmen von vorgenannter Einschätzung könnten sich z.B. nur dann ergeben, wenn die Instandhaltung der Anlage aus fundierten Gründen unmöglich ist, z.B. aufgrund behördlicher Anordnungen oder wegen Unzumutbarkeit. Dafür gelten jedoch strenge Regeln, die im jeweiligen Einzelfall genau zu prüfen bzw. zu bewerten wären. Eine bloße Begründung „Corona-Pandemie“ reicht hierfür nicht aus.
Auch eine Angst vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist i.d.R. unbegründet, da die Sicherheits-Fachbetriebe die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz, z.B. behördliche Hygienevorschriften bzw. Abstandsvorgaben, in aller Regel einhalten können.
Zusammenfassend empfehlen wir, alle vorgesehenen bzw. vereinbarten Instandhaltungsmaßnahmen durchführen zu lassen – nur dadurch ist die dauerhafte und zuverlässige Funktionsbereitschaft Ihrer Sicherheitsanlage gewährleistet und unnötige Falschauslösungen können vermieden werden.

Inspektion und Wartung
Ihr Sicherheitssystem schützt Sie und Ihr ,,Hab und Gut“. Umwelteinflüsse, natürliche Abnutzung oder Änderungen am Objekt verringern jedoch mit der Zeit die Sicherheit des Systems. Damit Sie sich jederzeit zu 100% auf Ihre Anlage verlassen können sollte jedes Sicherheitssystem regelmäßig gewartet werden. Sollten Sie darüber hinaus baurechtliche Auflagen zur Wartung Ihrer Brandmeldeanlage haben oder sollte Ihr Versicherer eine Wartung fordern, beraten wir Sie ebenfalls gerne.

Service- und Instandhaltung
Sollte Ihre Anlage einmal eine Störung anzeigen oder eine Reparatur benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere erfahrenen Service-Technik sind geübt in der Suche und Behebung von Fehlern. Dank unseres umfangreicher Lagerbestandes können wir viele Probleme bereits zeitnahe erledigen, sodass Sie Ihr Sicherheitssystem schnell wieder “scharf” schalten können. Auch bei Erweiterungen und Änderungen Ihrer Anlage stehen wir gerne beratend zur Seite.

24-Stunden-Notdienst
Sicherheit kennt keinen Feierabend, deshalb steht Ihnen unser Notdienst rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Sie können abends nach Dienstschluss Ihren Betrieb nicht scharf schalten weil beim Fensterputzen ein Glasbuchmelder abgefallen ist? Es muss ja nicht sofort ein nächtlicher Einbruch sein, der unseren Notdienst auf den Plan bringt.
Unseren Notdienst erreichen Sie jederzeit unter unserer normalen Telefonnummer.

Service-Vertrag
Als Service-Vertragskunde genießen Sie bei der Betreuung Ihres Sicherheitssystems einen besonderten Status und profitieren von vielen Vorteilen gegenüber anderen Kunden, z.B. (Auszug):
- Ihre Service-Anfragen werden mit Priorität innerhalb fest zugesagter Reaktionszeiten bearbeitet
- regelmäßige Wartung Ihrer Anlage incl. Terminservice und Wahrung der gesetzl. Gewährleistung
- deutliche Vergünstigungen auf Service- u. Notdienst-Stundensätze, 4% Materialrabatt im Service
SITRONIC-Sievers in Münster und in Iserlohn
SITRONIC-Sievers steht im Münsterland und im Sauerland für smarte Sicherheitslösungen für Privat- und Gewerbekunden. Wir planen, installieren und betreuen Alarm- und Brandmelde-Anlagen, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollsysteme.
Kunden schätzen unsere persönliche Beratung und unsere saubere Arbeit. Als VdS-anerkannter, DIN 14675- und ISO 9001-zertifizierter Fachbetrieb garantieren wir seriöse Arbeit, auf die Sie sich verlassen können.
Lernen Sie uns kennen als zuverlässigen Partern für Ihre Sicherheit!
Unsere Leistungen im Überblick
- Einbruchmeldeanlagen
- Funk-Alarmanlagen
- Überfallmelder
- Perimetersicherung
- Sicherheitsnebel
- technische Alarme
Brand-meldetechnik
- Brandmeldeanlagen nach DIN 14675
- Brandwarnanlagen nach DIN VDE 0826-2
- Rauchwarnmelder nach DIN 14676
- Sprachalarmierung
- Aufzeichnung
- Personen- und Bewegungserkennung
- Geländeüberwachung
- Videoanalyse
- Videoaufschaltung
- Wärmebild-Kameras
Zurtitts-
kontrolltechnik
- elektronische Zutrittsorganisation
- online und virtuell vernetzte Systeme
- Biometrie-Leser
- Zeiterfassung
Unsere Referenzen
Namhafte regionale und überregional tätige Unternehmen vertrauen auf unsere Sicherheitskonzepte und unseren Service. Entdecken Sie unseren Referenz-Kunden und -Projekte als Beispiele für erfolgreich umgesetzte Lösungen.
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Alarmdienstleistungen